Zahlungsmodalitäten

Sie können zwischen der Zahlart SEPA-Basislastschrift und Überweisung zur Regulierung der erlassenen Gebührenbescheide wählen. Die Zahlungsart legen Sie selbst bei der Erstellung des Benutzeraccounts fest. Eine entsprechende Aufgabe hierzu erscheint in Ihrem Postfach unter „Aufgaben“.

Sie können die Zahlungsart jederzeit gebührenfrei im ear-Portal ändern. Bitte beachten Sie hierbei, dass die Änderung nur für die Zukunft wirksam ist. Auf jedem Gebührenbescheid ist angedruckt, für welche Zahlart Sie sich entschieden haben.

SEPA

Sie können sich für den bequemen Einzug der Gebühren im SEPA-Basislastschriftverfahren entscheiden. Hierfür gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Hinterlegen Sie im ear-Portal im Bereich Zahlungsart die gültige IBAN des Kontos Ihres Unternehmens, von dem die stiftung ear die Gebühren einziehen soll.
  • Überprüfen Sie die angedruckten Daten auf dem von der stiftung ear elektronisch übermittelten SEPA-Mandat. Sollten sich Abweichungen der Herstellerdaten ergeben, überprüfen Sie bitte Ihre im ear-Portal hinterlegten Registrierungsdaten und passen Sie diese gegebenenfalls an. Anschließend wird dann ein neues angepasstes Mandat versendet.
  • Bitte notieren Sie sich die auf dem Mandat angegebene Mandatsreferenz und die Gläubigeridentifikationsnummer. Diese beiden Nummern werden bei den Gebühreneinzügen auf den Kontoauszügen angegeben, so dass Sie die SEPA-Einzüge der stiftung ear zuordnen können.
  • Drucken Sie das SEPA-Mandat aus und versehen Sie dieses mit Ort, Datum und Unterschrift.
  • Übermitteln Sie dann bitte das unterschriebene Mandat entweder per E-Mail-Scan an , per Fax an +49 911 76665-99 oder im Original auf dem Postweg.
  • Die per SEPA-Basislastschrift einzuziehenden Gebührenbeträge werden dem Zahlungspflichtigen gegenüber jeweils 14 Tage vor Bankbelastung per E-Mail angekündigt (Belastungsanzeige – Prenotification).

Bitte überprüfen Sie regelmäßig, ob das von Ihnen bereitgestellte Mandat noch aktuell bzw. gültig ist. Alleine der Andruck der Zahlart „SEPA“ im Gebührenbescheid bzw. die Anzeige Ihrer Bankverbindung im ear-Portal trifft keine Aussage über das Vorliegen eines gültigen SEPA-Mandates.

Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte auch, dass ein SEPA-Mandat von dem länger als 36 Monate kein Gebrauch gemacht wurde, erlischt. Sollte der letzte Gebühreneinzug also länger als 36 Monate zurückliegen, bitten wir Sie, sich mit uns unter der E-Mail-Adresse in Verbindung zu setzen.

Widerruf der Einzugsermächtigung

Möchten Sie die Zahlart für bereits ergangene Gebührenbescheide auf Überweisung ändern, senden Sie eine entsprechende E-Mail an . Wünschen Sie nur, dass in Zukunft die Begleichung der Gebühren per Überweisung erfolgen soll, so können Sie die Zahlart selbst gebührenfrei im ear-Portal anpassen.

Überweisung

Sie können die Gebührenbescheide durch Überweisung der Gebühren auf eines der Konten der stiftung ear begleichen. Die Kontodaten entnehmen Sie bitte dem Gebührenbescheid. Im Verwendungszweck der Überweisung geben Sie, damit wir Ihre Zahlung zuordnen können, bitte nur die Gebührenbescheids- und die Debitorennummer an.

Die Gebühr wird 10 Tage nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.

Sofern Sie die Zahlungsart von SEPA auf Überweisung nach Erlass des Gebührenbescheides geändert haben, bitten wir Sie, sich mit unserem Bereich kaufmännische Administration in Verbindung zu setzen.

Weitere Information

Die rechtlichen Grundlagen stehen unter.