Mahnung/Vollstreckung

Die stiftung ear vollstreckt nach einmaliger Mahnung nicht beglichene Gebühren. Die Mahnungen werden immer an den Haupansprechpartner versendet. Die Vollstreckung erfolgt durch den Zoll.

Vorschusszahlung bzw. Sicherheitsleistung

Bei nachhaltigem Zahlungsrückstand bzw. immer wiederkehrenden Mahnungen eines Gebührenschuldners kann die Erbringung einer beantragten Leistung gemäß § 15 BGebG von einer Vorschusszahlung bzw. Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden.

Weitere Information

Die rechtlichen Grundlagen stehen unter.