Entsorgungspflichtige Besitzer von b2b-Altgeräten
Als Besitzer eines Altgerätes sind Sie unter bestimmten Umständen verpflichtet, dieses selbst entsorgen zu lassen. Dies bedeutet, dass Sie das
weder bei einem öffentlichen Wertstoff- oder Recyclinghof, noch beim Hersteller oder im Handel abgeben können.Selbst entsorgungspflichtig sind Sie für Altgeräte, die nicht aus privaten Haushalten stammen (b2b-Geräte),
- für die Sie mit dem Hersteller eine entsprechende vertragliche Regelung getroffen haben oder
- bei denen es sich um sogenannte „historische“ b2b-Altgeräte handelt, also um solche b2b-Altgeräte, die in Verkehr gebracht wurden, bevor das siehe FAQ „Was sind historische Altgeräte?". jeweils für sie in Kraft getreten ist,
In diesen Fällen müssen Sie Ihre b2b-Altgeräte einem zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb oder einer zertifizierten Erstbehandlungsanlage übergeben und für die Kosten der Entsorgung selbst aufkommen.
Anschließend haben Sie die Pflicht zur Abgabe einer Jahres-Statistik-Mitteilung gegenüber der stiftung ear.