Mitteilungspflichten
Alle Mengenmitteilungen geben Sie als Hersteller/Bevollmächtigter (§ 27
) über das ear-Portal wie folgt ab:Mitteilungspflicht | Frist | Hinweis | |
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in Verkehr gebrachte Elektrogeräte |
b2c-Geräte | monatlich bis zum 15. des Folgemonats/ je Geräteart |
Haben Sie keine Elektrogeräte in Verkehr gebracht, melden Sie eine Menge „0” (Nullmenge) |
b2b-Geräte |
jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Geräteart |
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ins Ausland verbrachte Elektrogeräte, die zuvor von einem Hersteller im Inland in Verkehr gebracht wurden („mittelbare Exporte“) |
b2c-Geräte | monatlich bis zum 15. des Folgemonats/ je Geräteart | – |
b2b-Geräte |
jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Geräteart |
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Rücknahme (b2c-Altgeräte) |
Abholkoordination, unverzüglich/ je Gruppe |
– |
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Eigenrücknahmen (b2c-Altgeräte) |
monatlich bis zum 15. des Folgemonats/ je Geräteart |
– |
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Rücknahme b2b-Altgeräte |
jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie und Geräteart |
– |
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zur Wiederverwendung vorbereitete und recycelte |
jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie |
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verwertete Altgeräte |
jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie |
– |
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beseitigte Altgeräte |
jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie |
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zur Behandlung ausgeführte Altgeräte |
jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie |
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bei zusammengefasste Mengen |
jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie |
– |
Gasentladungslampen und sonstige Lampen weisen Sie bitte stets gesondert aus.
► Wichtig: Die Pflicht zur jährlichen Mengenmitteilung entfällt nach der Aufhebung Ihrer Registrierung) nicht sofort. Die Jahres-Statistik-Mitteilung geben Sie letztmalig bis zum 30. April des jeweiligen Folgejahres ab.
Videos zum ear-Portal
Im YouTube-Kanal der stiftung ear haben wir eine Playlist mit Lernvideos zum ear-Portal für Sie bereitgestellt, darunter auch zur monatlichen Ist-Inputmitteilung, siehe.
SOAP-Schnittstelle
Für Mengenmitteilungen haben wir eine elektronische Datenschnittstelle eingerichtet, weitere Informationen siehe.