Bescheinigung über die Registrierungspflicht (Feststellungsantrag)

Grundsätzlich sind Sie als Hersteller selbst verantwortlich zu prüfen und zu entscheiden, ob die Elektrogeräte, die von Ihnen in Verkehr gebracht werden sollen, in den Anwendungsbereich fallen. Im Einzelfall kann dies jedoch schwierig sein. Daher kann in Zweifelsfällen eine verbindliche kostenpflichtige Bescheinigung über die Registrierungspflicht bei der stiftung ear beantragt werden (Feststellungsantrag).

Ein Hersteller / ElektroG-Bevollmächtigter kann den Feststellungsantrag nach dem Anlegen seines Antragstelleraccounts im ear-Portal stellen. Dabei ist es erforderlich, dass der Hersteller /  ElektroG-Bevollmächtigte kurz darlegt und begründet, warum seiner Ansicht nach ein Zweifelsfall vorliegt und das Elektrogerät, insbesondere dessen Einsatzbereich und Funktionsweise, detailliert beschreibt.

Nähere Informationen zu den Gebühren für einen Feststellungsantrag finden Sie hier