Glaubhaftmachung und Rücknahmekonzept

Beantragen Sie die Registrierung in einer b2b-Geräteart (Elektro- und Elektronikgeräte, die ausschließlich in anderen als privaten Haushalten genutzt werden oder gewöhnlich nicht in privaten Haushalten genutzt werden), müssen Sie für diese Geräte eine sog. Glaubhaftmachung abgeben und ein Rücknahmekonzept für deren Entsorgung vorlegen. 

Glaubhaftmachung

Im Rahmen der sogenannen Glaubhaftmachung müssen Sie der stiftung ear nachvollziehbar und damit glaubhaft darlegen, warum Ihre Elektrogeräte b2b-Eigenschaften besitzen. Sie erhalten dazu im ear-Portal eine Aufgabe „Glaubhaftmachung abgeben“. 

In der Glaubhaftmachung nehmen Sie bitte mindestens zu folgenden Fragen Stellung:

  • Um welche Art von Elektrogeräten handelt es sich genau, die unter der Marke, für die die Registrierung beantragt wird, in Verkehr gebracht werden sollen?
  • Wozu werden die Elektrogeräte genutzt, was genau macht man mit ihnen?
  • Wenn zutreffend: Wie ist die Art ihrer Einbindung in eine Anlage und ihre Funktion darin?
  • Warum kommen Elektrogeräte dieser Art gewöhnlich nicht in privaten Haushalten vor?

Wichtig: In der Regel spielen weder der Vertriebsweg noch der Preis eine Rolle.

Ihre Stellungnahme ergänzen Sie bitte mit Prospektmaterial, Dokumentationen und Fotos der entsprechenden Elektrogeräte. Alle Informationen müssen in Deutsch eingereicht werden.

Bieten Sie als Hersteller Ihre Elektrogeräte im Handel zum Erwerb oder zur Nutzung an, so ist regelmäßig von b2c-Geräten auszugehen und der Nachweis einer insolvenzsicheren Garantie erforderlich. 

Rücknahmekonzept

Als Hersteller von b2b-Geräten bzw. dessen ElektroG-Bevollmächtigter müssen Sie für Ihre Altgeräte eine zumutbare Möglichkeit zur Rückgabe schaffen. Es ist nicht mehr möglich, die Entsorgungsverantwortung auf Ihre Kunden zu übertragen. Dem Kunden kann nur noch die Finanzierung der Entsorgung auferlegt werden. Sie sind dazu verpflichtet, der stiftung ear ein entsprechendes Rücknahmekonzept vorzulegen und darzustellen, wie Sie Ihrer Rücknahmepflicht nachkommen. Dieses Rücknahmekonzept ist seit dem 1. Januar 2022 bei jedem Neuantrag für eine b2b-Registrierung je Geräteart zu hinterlegen. Sie erhalten dazu im ear-Portal die Aufgabe „Rücknahmekonzept erfassen“.

Ihr Rücknahmekonzept muss dabei Angaben zu folgenden Punkten enthalten:

  • eine Erklärung über die durch Sie erfolgte Einrichtung von Rückgabemöglichkeiten
    Hierfür beschreiben Sie bitte die konkrete Ausgestaltung der Ihrerseits geschaffenen Rückgabemöglichkeiten (beispielsweise ggf. bereits bestehende Entsorgungsvereinbarungen mit zertifizierten Erstbehandlungsanlagen sowie die Möglichkeiten des Endnutzers zur Abgabe des Altgerätes etc.)
  • bei Beauftragung von Dritten deren Namen und Adressen 
  • eine Erklärung, wie der Abfallbesitzer auf die Rückgabemöglichkeiten zugreifen kann 
    Hierfür geben Sie bitte Kontaktdaten an, bei denen die Rückgabe angemeldet werden kann

Wichtig: Auch bereits mit einer b2b-Geräteart registrierte Hersteller müssen ein Rücknahmekonzept im ear-Portal hinterlegen. Der Gesetzgeber hat Ihnen dafür Zeit bis zum 30.06.2022 gewährt. Haben Sie Ihrer bestehenden Registrierung in einer b2b-Geräteart bislang kein Rücknahmekonzept beigefügt, müssen Sie nun damit rechnen, dass die stiftung ear kostenpflichtig den Widerruf Ihrer b2b-Registrierung(en) prüft und Sie Ihre Registrierung(en) daraufhin verlieren könnten. Ergänzen Sie daher nun zügig Ihr Rücknahmekonzept.