Geräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt (Großgeräte)

Die folgenden Beispiele gelten für Produkte, die Elektrogeräte im Sinne des ElektroG sind (§ 3 Nummer 1 ElektroG).

Elektrogeräte, die sowohl als b2c- als auch als b2b-Geräte vorkommen

  • Ausgabeautomaten
  • Durchlauferhitzer
  • Geräte der Unterhaltungselektronik
  • Geräte zur Erzeugung elektrischer Ströme
  • Haushaltsgeräte
  • Heizgeräte
  • IT- und Telekommunikationsgeräte
  • Kochplatten
  • Leuchten
  • medizinische Geräte
  • Mikrowellengeräte
  • Musikausrüstung
  • Nachtspeicheröfen
  • Saunen
  • Sonnenbänke
  • Spielzeug
  • Sport- und Freizeitgeräte
  • Ton- oder Bildwiedergabegeräte
  • Überwachungs- und Kontrollinstrumente
  • Unterbrechungsfreie Stromversorgungen (USV)
  • Ventilatoren
  • Werkzeuge

Großgeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können

  • Aufstehhilfen
  • Badelifter
  • beleuchtete Bad-/Spiegelschränke
  • Betten und Lattenroste/Bettunterbauten
  • Bild-/Projektionsleinwände
  • Bräunungskabinen
  • Dampfduschen
  • Drucker
  • Dunstabzugshauben
  • Elektromotoren
  • Fernsehsessel
  • Geräte mit eingebauten Solarzellen
  • Geräte zur Wasserdesinfektion (Anschluss an die Trinkwasserversorgung)
  • Heiß-/Kaltwasserbereiter ohne Kühlfunktion
  • Hoverboards
  • Infrarotkabinen
  • Inverter
  • Jalousien
  • Konverter
  • Kopiergeräte
  • Ladesäulen für Elektromobilität
  • Markisen
  • Massagesessel
  • medizinische Großgeräte
  • Möbel mit integrierter elektrischer Funktion
  • PCs
  • Pedelecs
  • Pelletöfen
  • Rollläden
  • Scooter
  • Treppenlifte
  • Treppensteiger
  • Tresore und Safes
  • verstellbare Tische/Wägen
  • Wasseraufbereitungsanlagen
  • Wasserenthärter
  • Werkzeuge

Große Photovoltaikmodule, die in privaten Haushalten genutzt werden können

  • Photovoltaikmodule auf Hausdächern, Wohnwagen, Booten usw.

Großgeräte für die ausschließliche Nutzung in anderen als privaten Haushalten

  • Behandlungseinheiten/-liegen
  • elektrische Krankenhausbetten
  • Geräte für Großküchen, Gewerbe, Industrie und sonstige Versorgungseinrichtungen 
  • große Elektromotoren,
  • Leuchten für industrielle oder medizinische Zwecke, 
  • Medizingeräte
  • Geldspielautomaten
  • Geldautomaten
  • Kompressoren ohne Kühlfunktion
  • Kosmetikliegen/-stühle
  • Münzautomaten
  • Parkplatzschranken
  • Parkscheinautomaten
  • Produktautomaten
  • Straßenleuchten 
  • Stromtankstellen
  • Wasseraufbereitungsanlagen und Geräte zur Wasserdesinfektion (Anschluss an die Trinkwasserversorgung) 
  • Zapfsäulen

Fehlinter­pretation/Elektro­geräte, die nicht in die Kategorie 4 fallen

  • Kühlgeräte
  • Monitore
  • Lampen (z.B. lange Leuchtstoffröhren)
  • Laptops

... werden den Kategorien 1-3 zugeordnet

  • Solarthermie-Module ohne elektrische Funktion

Weitere Informationen

Informationen zu

Anwendungsbereich

Kategorien und Gerätearten

 

How-to-Videos

Bei Antragstellung muss ich eine Geräteart angeben. Wie finde ich die Richtige und brauche ich noch etwas? siehe