Abgrenzung Groß- und Kleingeräte für die Kategorien 4 bis 6

Vorgehen beim Messen

Die Bemaßung des Produzenten oder Herstellers reicht meist aus, um festzustellen, ob ein Elektrogerät ein Kleingerät bzw. kleines ITK-Gerät oder Großgerät ist (Packmaße sind nicht ausreichend); andernfalls gilt:

Messen Sie die äußeren Abmessungen eines Elektrogeräts stets in gebrauchsfertigem Zustand. Zubehör (z.B. Schläuche, Rohre, Kabel) kann weggelassen werden. Auch Netzkabel (befestigt oder abnehmbar) werden nicht berücksichtigt. Besitzt das Elektrogerät befestigte ausziehbare oder faltbare Teile (z. B. Antennen oder Gelenkarme), können Sie diese in ihrer kompaktesten Form betrachten, um die Auswirkungen auf die Messung zu minimieren. Bei rechteckigen Geräten ist dies die größte Höhe, Breite oder Tiefe des Geräts. Für runde Geräte ist der größte Durchmesser relevant. Flexible Geräte (z.B. Kleidung mit elektrischen Funktionen, Lichterketten usw.) werden immer im zusammengelegten/kompakten Zustand gemessen.

  • Beträgt die größte äußere Abmessung mehr als 50 cm, handelt es sich um ein Großgerät.
  • Ist die größte äußere Abmessung kleiner oder gleich 50 cm, handelt es sich um ein Kleingerät oder kleines ITK-Gerät.

Beispiele: Küchenradio mit langer ausziehbarer Antenne, Wasserkocher mit langem Netzkabel.
Beträgt keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter, sind sie Kleingeräte (Kategorie 5), auch wenn die ausgezogene Antenne oder das Netzkabel 100 cm lang sind.

Beispiele zur Bestimmung der äußeren Abmessungen: