Hinterlegung

Der Nachweis einer insolvenzsicheren Garantie kann durch die Hinterlegung von Geld zur Sicherheitsleistung im Sinne von § 232 Absatz 1 BGB bei den Amtsgerichten erbracht werden. Durch  die Wahl der Hinterlegung als Garantienachweis können Sie in wenigen Schritten eine insolvenzsichere Garantie erstellen. 
Für einen Garantienachweis durch Hinterlegung von Geld zur Sicherheitsleistung müssen Sie zunächst einen entsprechenden Antrag bei der Hinterlegungsstelle eines Amtsgerichtes stellen. Dabei sollten Sie Folgendes wissen: 

  • Der Hinterlegungsantrag muss nicht zwingend bei dem Amtsgericht gestellt werden, in dessen Gebiet Ihr Unternehmen niedergelassen ist. Bei der Wahl des Amtsgerichtes sind Sie frei.
  • Etliche Amtsgerichte stellen auf Ihrer Internetseite Formulare zum Download zur Verfügung. Den dort veröffentlichten Informationen können Sie regelmäßig entnehmen, ob der Antrag postalisch oder persönlich gestellt werden muss.
  • Mit Hilfe des von der stiftung ear zum Download bereitgestellten Merkblattes zur Hinterlegung zu Sicherungszwecken im Sinne des § 7 Absatz 2 Nummer 3 ElektroG kann das Formular zur Stellung des Hinterlegungsantrages entsprechend den Anforderungen an eine insolvenzsichere Garantie befüllt werden.
  • Vor der Versendung des Hinterlegungsantrages sollten Sie von diesem eine Kopie bzw. einen Scan für ihre Unterlagen anfertigen. 
  • Auf Ihren eingereichten Antrag bei der Hinterlegungsstelle ergeht eine sog. Annahmeanordnung bzw. ein Hinterlegungsbeschluss mit der Sie aufgefordert werden, den Hinterlegungsbetrag innerhalb einer bestimmten Frist auf das Konto der Hinterlegungskasse einzuzahlen bzw. zu überweisen. Nach Einzahlung/Überweisung erhalten Sie einen Einzahlungsbeleg (Hinterlegungsschein) bzw. eine Quittung des Amtsgerichtes.

► Wichtig: Nach erfolgreicher Hinterlegung beim Amtsgericht erstellen Sie bitte auf Ihrem Geschäftsbriefbogen eine Herausgabebewilligung entsprechend dem Muster (siehe letzte Seite Merkblatt) und senden diese im Original postalisch an die stiftung ear.

Bitte beachten Sie, dass die Hinterlegung selbst nach Maßgabe der von den einzelnen Bundesländern erlassenen Hinterlegungsgesetze erfolgt. Hierdurch können die formalen als auch inhaltlichen Anforderungen an die Hinterlegung von dem im Weiteren geschilderten Verfahrensablauf abweichen. 

Einzelne Amtsgerichte haben Probleme mit der Umsetzung der Hinterlegung, wie sie das ElektroG vorsieht (bspw. Amtsgericht Wuppertal und Amtsgericht Hamburg). Es empfiehlt sich daher, vor Einreichung des Hinterlegungsantrages kurz mit dem Amtsgericht abzuklären, ob eine Hinterlegung zum Nachweis einer insolvenzsicheren Garantie entsprechend den Anforderungen des ElektroG bereits erfolgreich durchgeführt werden konnte.