Bürgschaft/Garantie

Der Nachweis einer insolvenzsicheren Garantie kann über die Bürgschaft/Garantie auf erstes Anfordern eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers erbracht werden.

Nachfolgend können Sie Muster einer Bürgschaft auf erstes Anfordern für einen Hersteller bzw. für einen ElektroG-Bevollmächtigten herunterladen.

Der Bürgschaftstext ist so formuliert, dass Sie die Bürgschaft zum Garantienachweis für verschiedene Kalenderjahre bzw. verschiedene Gerätearten verwenden können.

Bei der Gestaltung des Bürgschaftstextes sind Sie grundsätzlich frei. Sie sind allerdings an die Anforderungen gebunden, die das ElektroG an den Nachweis einer insolvenzsicheren Garantie stellt. 

Der Musterbürgschaftstext ist ohne Befristung ausgestaltet. Sofern Sie die Laufzeit der Bürgschaft beschränken möchten, achten Sie bitte darauf, dass die Inanspruchnahme der Bürgschaft im Garantiefall (§ 34 Absatz 1 ElektroG) bis zum Ablauf der maximalen durchschnittlichen Lebensdauer der im jeweiligen Kalenderjahr in Verkehr gebrachten Elektrogeräte (Regel „Daten zur Ermittlung der Garantiehöhe“) möglich ist. 
Sollten Sie die Befristung der Bürgschaft anstreben, so hat dies zur Folge, dass gegebenenfalls für jedes Kalenderjahr eine neue hersteller-individuelle Garantie erstellt werden muss, wodurch höhere Prüfgebühren entstehen würden.

Falls Sie mehrere Sicherheiten verwenden, achten Sie bitte zudem auf eine einheitliche Bezeichnung des Sicherungszwecks.

Übersendung der Originalbürgschaft

Wurde die Eignung der Bürgschaft von der stiftung ear bestätigt, übersenden Sie uns diese bitte im Original zum Verbleib. Sofern Ihr Kreditversicherer bzw. Ihr Kreditinstitut die Musterbürgschaft unverändert übernommen hat, können Sie die Übermittlung der Originalbürgschaft gleich nach deren Ausstellung im Original an die stiftung ear veranlassen.