Jährliche Garantiezuordnung

Da der Garantienachweis kalenderjährlich zu erbringen ist (§ 7 Absatz 1 Satz 1 ElektroG), müssen auch bereits registrierte Hersteller / ElektroG-Bevollmächtigte vor Ablauf eines Kalenderjahres für das kommende Kalenderjahr einen Garantienachweis für ihre b2c-Gerätearten erbringen.

Verfügen Sie über eine individuelle Garantie, bearbeiten Sie hierzu im ear-Portal die Aufgabe „Garantiegültigkeitszeitraum anlegen“. Reicht der für einen zurückliegenden Garantiegültigkeitszeitraum (GGZ) nachgewiesene Garantiebetrag nicht aus (etwa weil Sie mehr Elektrogeräte in Verkehr gebracht haben als geplant), erhalten Sie im ear-Portal eine Aufgabe „Zugeordneten Garantiebetrag erhöhen“.

Ist der Gesamtgarantiebetrag bereits für die Besicherung früherer GGZ bzw. weiterer Gerätearten ausgeschöpft, müssen Sie zunächst Ihre Bürgschaft bzw. die Hinterlegung  zur Sicherheit betragsmäßig erhöhen:

  • Im Falle der Bürgschaft können Sie über Ihre Bank oder Versicherung einen Nachtrag formulieren lassen, welcher den Bürgschaftsbetrag unter der gleichen Vertragsnummer erhöht.
  • Wenn Sie den Garantienachweis über eine Hinterlegung zur Sicherheit beim Amtsgericht erbringen, stellen Sie bei der Hinterlegungsstelle unter dem Aktenzeichen (Hinterlegungszeichen/HL) der bereits bestehenden Hinterlegung den Antrag den Hinterlegungsbetrag zu erhöhen. 

Wichtig: In beiden Fällen sollten Sie – um nicht erneut die Gebühren für die erstmalige Prüfung einer individuellen Garantie auszulösen – darauf achten, dass Sie keine neue Bürgschaft oder Hinterlegung erstellen lassen, sondern nur die bestehende Sicherheit erhöhen.

Als Hersteller / ElektroG-Bevollmächtigter mit einer kollektiven Garantie müssen Sie sich, bevor Sie die Aufgaben im ear-Portal „Garantiegültigkeitszeitraum anlegen“ bzw. „Zugeordneten Garantiebetrag erhöhen“ bearbeiten können, zunächst mit ihrem Garantiedienstleister in Verbindung setzen, um über die Teilnahme am Herstellergarantiesystem auch die weiteren Gerätemengen abzusichern. 

Hinweis: Beim Nachweis der Garantie über die Teilnahme an einem Herstellergarantiesystem fällt die Erhöhung des Gesamtgarantiebetrages in den Aufgabenbereich des Garantiedienstleisters.

Garantieaktualisierungserinnerung

Werden die Aufgaben zum Garantienachweis im ear-Portal nicht rechtzeitig bearbeitet, versendet die stiftung ear per E-Mail eine „Erinnerung an den Nachweis einer insolvenzsicheren Garantie“. Hierdurch machen wir Sie darauf aufmerksam, dass Ihr Unternehmen seiner gesetzlichen Pflicht zum Nachweis einer insolvenzsicheren Garantie nicht bzw. nicht in ausreichender Höhe nachgekommen ist.

Wichtig: Nach Erhalt einer solchen Nachricht sollten Sie umgehend die noch notwendigen Schritte zum Nachweis der noch nicht besicherten Gerätemengen einleiten. Bedenken Sie hierbei, dass der Garantienachweis zwingende Voraussetzung für den Fortbestand Ihrer b2c-Registrierung(en) ist.