Garantiegültigkeitszeitraum/Garantiebetrag

Den Garantienachweis müssen Sie kalenderjährlich erbringen (§ 7 Absatz 1 Satz 1 ElektroG). Dieser sog. Garantiegültigkeitszeitraum (GGZ) endet daher immer am 31.12. eines Jahres. Beginnen Sie unterjährig mit dem Inverkehrbringen von Elektrogeräten umfasst der erste GGZ kein ganzes Kalenderjahr. 

Der Garantiebetrag ist der Geldbetrag, der je b2c-Geräteart und je Kalenderjahr voraussichtlich benötigt wird, um bei Eintritt des Garantiefalls die Finanzierung der Entsorgung der Altgeräte sicherzustellen. Als Hersteller/ElektroG-Bevollmächtigter geben Sie mit dem Garantienachweis eine Sicherheit über diesen Betrag, auf den die stiftung ear nur zugreifen darf, wenn der Garantiefall eintritt.

Den Garantiebetrag berechnen Sie (bei Wahl der Umlagefinanzierung) je Geräteart und GGZ nach der Formel 

Gerätemenge in t (je Geräteart) x voraussichtliche Rücklaufquote in %  x voraussichtliche Entsorgungskosten in €/t 

Die Gerätemenge ist die Menge Elektrogeräte, die ein Hersteller im jeweiligen GGZ in Verkehr zu bringen plant (Registrierungsgrundmenge) bzw. gebracht hat. Die voraussichtliche Rücklaufquote und die voraussichtlichen Entsorgungskosten sind in der ear-Regel „Daten zur Ermittlung der Garantiehöhe“ verbindlich festgelegt. Bitte beachten Sie, dass die Garantieparameter regelmäßig geprüft und teilweise angepasst werden. 

Die aktuellen Garantieparameter sowie die früheren Versionen finden Sie hier. 

Wichtig: Nach Ablauf eines GGZ müssen Sie als Hersteller/ElektroG-Bevollmächtigter prüfen, ob der auf Basis der Registrierungsgrundmenge (Ihrer Prognose) nachgewiesene Garantiebetrag die tatsächlich in Verkehr gebrachten Mengen vollumfänglich absichert. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie den nachgewiesenen Garantiebetrag nachträglich erhöhen.

Gesamtgarantiebetrag

Eine hersteller-individuelle Garantie besichert idealerweise die Garantiebeträge für mehrere Garantiegültigkeitszeiträume und alle Ihre Gerätearten (Gesamtgarantiebetrag). Daher empfiehlt es sich diesen Gesamtgarantiebetrag ausreichend hoch zu bemessen.

Den Gesamtgarantiebetrag errechnen Sie zum Beispiel wie folgt: 

Gerätemenge in t (je Geräteart) x voraussichtliche Rücklaufquote in % x voraussichtliche mittlere Entsorgungskosten in €/t x voraussichtliche mittlere Lebensdauer in Jahren

Die aktuellen Garantieparameter sowie die früheren Versionen finden Sie hier

Gegebenenfalls addieren Sie anschließend diese Beträge für alle Ihre Gerätearten.

Die Höhe des Gesamtgarantiebetrags kann für Sie eine Entscheidungshilfe bei der Auswahl der Garantieart sein.

Weitere Information

Regelsetzungen

Garantiehöhe

Mengen