Garantiearten

Welche Garantiearten stehen Ihnen zur Verfügung?

Unter folgenden für den Garantienachweis festgelegten Sicherungsmitteln können Sie frei wählen:

  1. Bürgschaft auf erstes Anfordern eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers
  2. Garantie auf erstes Anfordern eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers
  3. Hinterlegung von Geld zur Sicherheitsleistung (beim Amtsgericht)
  4. Teilnahme an einem Herstellergarantiesystem

Bei den Sicherungsmitteln nach Nummer 1 bis 3 handelt es sich um sog. hersteller-individuelle Garantien. Hierbei kümmern Sie sich als Hersteller / ElektroG-Bevollmächtigter selbst um die Erstellung des Nachweises Ihrer insolvenzsicheren Garantie. Hilfestellung erhalten Sie durch die Informationen, Anleitungen und Unterlagen in diesem Bereich. 

Sie können den Nachweis der insolvenzsicheren Garantie ebenso über die Teilnahme an einem Herstellergarantiesystem (sog. kollektive Garantie) erbringen. Hierbei „kauft“ sich der Hersteller / ElektroG-Bevollmächtigte die Garantie bei einem am Markt tätigen Garantiedienstleister. 

Weitere Information

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Bürgschaft/Garantie

Hinterlegung

Teilnahme am Hersteller­garantiesystem