Herzlich willkommen bei der stiftung ear

Als Gemeinsame Stelle der Hersteller nach dem ElektroG und Vollzugsbehörde nach dem BattG informieren wir Sie auf diesen Seiten über die wichtigsten Regelungen der beiden Gesetze.

Aktuelles

  • - Ab Juli müssen Supermärkte alte Handys, Taschenlampen und Elektrorasierer zurücknehmen

    Verbraucherinnen und Verbraucher können ab 1. Juli 2022 ihre ausgedienten Elektrogeräte auch bei vielen Lebensmitteleinzelhändlern kostenlos abgeben.

  • - Zulassungsverfahren für ElektroG-Bevollmächtigte

    Detaillierte Hinweise zum Antrag auf Zulassung als Bevollmächtigter stehen Ihnen nun als Download zur Verfügung.

  • - Rundschreiben 2/2022 für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger

    Das Rundschreiben 2/2022 für örE ist erschienen

  • - Jahres-Statistik-Mitteilung 2021

    Die Abgabe der Jahres-Statistik-Mitteilung für das Kalenderjahr 2021 ist vom 01.02.2021 bis 02.05.2022 im ear-Portal möglich.

  • - Rundschreiben 1/2022 für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger

    Das Rundschreiben 1/2022 für örE ist erschienen

  • - Reparieren, verschenken oder entsorgen? Vom Umgang mit Elektro-Altgeräten

    Was passiert mit kaputten oder ausrangierten Elektrogeräten? Das zeigen die aktuellen Ergebnisse des Plan E-Trendbarometers.

  • - Rundschreiben Spezial/21 für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger

    Das Rundschreiben Spezial/21 für örE ist erschienen.

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