FAQ

Allgemeines

Darf ich meine alten oder defekten Elektrogeräte im Hausmüll entsorgen?

Nein! Altgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Dies gilt auch für kleine Elektrogeräte wie Taschenrechner, batteriebetriebene Wecker, Uhren, elektrische Zahnbürsten etc.! Altgeräte enthalten wertvolle Metalle und viele Stoffe, die wiederverwendet werden können. Das schont Ressourcen und unsere Umwelt. Altgeräte enthalten oft aber auch Schadstoffe, die bei nicht fachgerechter Entsorgung Gesundheit und Umwelt gefährden können. Aus diesem Grund müssen Sie Ihre Altgeräte getrennt vom Hausmüll entsorgen.

Wo kann ich meine Altgeräte entsorgen?

Alte und defekte Elektrogeräte können Sie an Ihrem lokalen Wertstoff- oder Recyclinghof abgeben. Auch stationäre und Online-Händler sind – sofern ihre Verkaufs- bzw. Lagerfläche für Elektrogeräte mindestens 400 m² beträgt – zur Rücknahme verpflichtet. Nähere Informationen zu Rücknahmemöglichkeiten finden Sie hier.

Fallen für mich Kosten für die Entsorgung meiner Altgeräte an?

Nein, die Abgabe Ihrer Altgeräte aus privaten Haushalten ist kostenfrei.

Was ist ein Elektrogerät?

Fast alle Produkte, die für den Betrieb elektrische Energie benötigen, die sie aus dem Stromnetz, über Akkumulatoren oder Batterien beziehen, sind Elektrogeräte. Dazu zählen auch Stromerzeuger. Weitere Informationen finden Sie unter sowie unter.

Stimmt es, dass Photovoltaikmodule unter das ElektroG fallen?

Ja, Photovoltaikmodule fallen unter das ElektroG und müssen entsprechend entsorgt werden! Zur Rücknahme sind sowohl die kommunalen Sammelstellen, also Ihr lokaler Wertstoff- oder Recyclinghof, als auch Ihr Fachhändler bei einem Neukauf verpflichtet (1:1 Rücknahme, siehe).

Was mache ich mit meinem alten Nachtspeicherofen?

Alte Nachtspeicheröfen können die krebserregenden Stoffe Asbest und sechswertiges Chrom enthalten und dürfen daher nur von Fachfirmen abgebaut und entsorgt werden. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind verpflichtet, asbesthaltige Nachtspeicheröfen kostenlos anzunehmen, jedoch nur, sofern diese fachgerecht abgebaut und luftdicht verpackt wurden und unbeschädigt beim Wertstoff- oder Recyclinghof angeliefert werden. Informationen zu Asbest finden Sie auf der Seite des Umweltbundesamts unter diesem Link.

Was mache ich mit meinem alten oder kaputten Elektrofahrrad?

Zu unterscheiden ist zwischen Pedelecs (ohne Nummernschild) und E-Bikes (mit Nummernschild):

  • Ihr Pedelec, Fahrrad mit elektrischer Tretunterstützung bis max. 25 km/h (kein Nummernschild), können Sie über die kommunalen Sammelstellen, z. B. Ihren Wertstoff- oder Recyclinghof, entsorgen.
  • E-Bikes, elektrische Fahrräder mit bis zu 45 km/h Geschwindigkeit (mit Nummernschild), sind vom ElektroG ausgenommen und können nicht kostenfrei bei der kommunalen Sammelstelle abgegeben werden. Kontaktieren Sie Ihren Fahrradfachhändler oder fragen Sie bei Ihrer Kommune an, ob diese Ihr E-Bike zurücknehmen.
Was passiert mit meinen Daten, wenn ich mein Handy oder meinen Laptop entsorge?

Bevor Sie elektronische Geräte entsorgen, die persönliche Daten enthalten (z. B. Handy, Laptop, Festplatten, USB-Stick etc.), sollten Sie diese unbedingt löschen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) informiert hier über Möglichkeiten der Datenlöschung mittels Softwareprogrammen oder durch physikalische Vernichtung.

Warum zum Wertstoffhof fahren, wenn ich meine Altgeräte bei „Straßensammlungen“ einfach vor die Tür stellen kann?

Die Sammlung von Altgeräten aus privaten Haushalten durch andere Personen als Ihrer Kommune, Hersteller oder den Handel ist illegal und verboten.
Jährlich gelangen Tausende Tonnen von Altgeräten durch verbotene Sammlungen in Drittweltländer, in denen Kinder unter lebensbedrohenden Umständen Altgeräte zerlegen und unsere Umwelt zerstört wird. Wenn Sie Ihre Altgeräte richtig entsorgen, also am besten bei Ihrer Kommune, leisten Sie Ihren Beitrag dazu, dass Kinder in Drittweltländern nicht unnötigerweise gefährdet werden und unsere Umwelt nicht zusätzlich belastet wird. Durch die richtige Entsorgung Ihrer Altgeräte wird zudem die Erfüllung der von der EU vorgegebenen Sammelziele unterstützt. Illegale Sammlungen und Exporte von Altgeräten verhindern die Erfüllung dieser Sammelziele. Strafzahlungen der Bundesrepublik Deutschland an die EU wären die Folge. Diese werden letztendlich durch Steuergelder finanziert und betreffen uns somit alle. Lesen sie mehr zur richtigen Entsorgung von E-Schrott bei der Kampagne Plan E.

Was ist das ElektroG?

Das ElektroG ist das „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“. Es verpflichtet Verbraucher dazu, ihre ausgedienten Elektrogeräte getrennt, d. h. nicht über den Restmüll, sondern über die Sammel- und Rücknahmestellen der Kommunen, des Handels oder der Hersteller zu entsorgen. Geeignete Rücknahmestellen in Ihrer Nähe finden Sie hier.

Wo gibt es Lernmaterialien für Schule?

Die von der stiftung ear in Zusammenarbeit mit dem Bildungsportal lehrer-online.de entwickelten Unterrichtsmateralien finden Sie bei der Plan E Kampagne und Lehrer-Online.