Um ihren Herstellerverpflichtungen zu entsprechen, müssen sich die Hersteller bei der zuständigen Behörde registrieren lassen. Zuständige Behörde ist das Umweltbundesamt, das einen Teil seiner hoheitlichen Befugnisse aus dem ElektroG durch Beleihung auf die „Gemeinsame Stelle der Hersteller" – die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) – übertragen hat.
Die stiftung ear sichert die wettbewerbsgerechte Umsetzung des ElektroG durch Erfüllung folgender Aufgaben:
Operative Aufgaben wie die Rücknahme und Entsorgung von Elektro-Altgeräte fallen – ebenso wie Logistik, Sortierung, Demontage und Recycling – nicht in den Zuständigkeitsbereich der stiftung ear. Hierfür sind die Hersteller selbst verantwortlich, die seit dem 24. März 2006 die wirtschaftliche und sachliche Verantwortung für die Verwertung und Entsorgung der Elektro-Altgeräte tragen. Die Sammlung der Elektro-Altgeräte obliegt weiterhin den Kommunen, wie sie es in bewährter Weise seit vielen Jahren tun und den Bürgern seit jeher Sammelstellen/Wertstoffhöfe zur Verfügung stellen.
Die stiftung ear wird ausschließlich kostendeckend, ausdrücklich ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben und ist sowohl wirtschaftlich als auch personell unabhängig. Ihre Tätigkeit wird durch Gebühren und Auslagen finanziert, die durch Rechtsverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit festgesetzt werden. Und sie gewährleistet als Gemeinsame Stelle, dass alle registrierten Hersteller zu gleichen Bedingungen an der internen Regelsetzung mitwirken können.