Die stiftung ear und ihre Aufgaben

Die stiftung ear und ihre Aufgaben

Die stiftung ear mit Sitz in Fürth (Bayern) ist die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ im Sinne des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG). Sie wurde im Zuge der Umsetzung der EU Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektro- und Elektronikgeräten - kurz der WEEE-Richtlinie - in nationales Recht von Herstellern gegründet.

Mit Beleihungsbescheid vom 06. Juli 2005 hat das Umweltbundesamt der stiftung ear hoheitliche Aufgaben aus dem ElektroG übertragen. Die stiftung ear sichert die wettbewerbsgerechte Umsetzung des ElektroG durch Erfüllung folgender Aufgaben:

  • Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringen 
  • Erfassung der in Verkehr gebrachten Mengen von Elektrogeräten
  • Koordinierung der Bereitstellung der Sammelbehälter und der Altgeräte-Abholung bei den örE
  • Meldung der jährlichen Mengenströme an das Umweltbundesamt
  • Gewährleistung, dass alle registrierten Hersteller zu gleichen Bedingungen an der internen Regelsetzung mitwirken können
  • Identifizierung von Trittbrettfahrern und deren Meldung an das Umweltbundesamt

Operative Tätigkeiten wie die Elektro-Altgeräte-Rücknahme und -Entsorgung oder Logistik, Sortierung, Demontage und Recycling, nimmt die stiftung ear nicht wahr. Hierfür sind die Hersteller seit dem 24. März 2006 selbst verantwortlich. Sie tragen die wirtschaftliche und sachliche Verantwortung für die Verwertung und Entsorgung der Elektro-Altgeräte. Die Elektro-Altgeräte-Sammlung erfolgt durch die Kommunen, die es in bewährter Weise seit vielen Jahren tun und den Bürgern seit jeher Sammelstellen/Wertstoffhöfe zur Verfügung stellen.

Die stiftung ear wird ausschließlich kostendeckend, ausdrücklich ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben und ist sowohl wirtschaftlich als auch personell unabhängig. Ihre Tätigkeit wird durch Gebühren und Auslagen finanziert, die durch Kostenverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit festgesetzt werden.