Software-Download
Mit Hilfe der Software können Sie eine Verknüpfung auf Ihrem Desktop bzw. in der Startleiste anlegen. Die Anwendung wird über JavaWebstart gestartet und kommuniziert direkt mit dem Netzwerk der stiftung ear.
Allgemeine Nutzungsbedingungen für die ear-Systemsoftware
§ 1 - Geltungsbereich
(1.1) Die stiftung elektro-altgeräte register ist die Gemeinsame Stelle der Hersteller im Sinne von § 6 Absatz 1 Elektro- und Elektronikgerätegesetzes ("ElektroG"). Ihr sind durch Gesetz bzw. Beleihung verschiedene Aufgaben übertragen, die sie teils öffentlich-rechtlich und teils privatrechtlich wahrnimmt. Im Rahmen ihrer Tätigkeit stellt sie Nutzern eine Systemsoftware („ear-Systemsoftware“) über ihre Internetseite zur Verfügung,
(1.2) Ferner stellt die stiftung elektro-altgeräte register Nutzern die ear-Systemsoftware als Testversion unentgeltlich für einen zeitlich und umfänglich begrenzten Demobetrieb zur Verfügung.
(1.3) Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten für die Überlassung der ear-Systemsoftware ausschließlich und unabhängig davon, ob der Einsatz der Vollversion oder der Testversion im Demobetrieb erfolgt. Die Nutzungsbedingungen regeln nur die Nutzungsüberlassung der ear-Systemsoftware und gelten nicht für die Erbringung von anderen Leistungen durch die stiftung elektro-altgeräte register. Etwaige AGB des Nutzers sind ausdrücklich ausgeschlossen.
(1.4) Durch das Herunterladen und die Nutzung der ear-Systemsoftware erkennt der Nutzer diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen als verbindlich an.
§ 2 - Urheberrechte und sonstige Rechte
(2.1) Die ear-Systemsoftware ist urheberrechtlich geschützt.
(2.2) Die stiftung elektro-altgeräte register ist Inhaber aller Eigentumsrechte und geistigen Eigentumsrechte an der ear-Systemsoftware. Dies beinhaltet insbesondere auch alle Rechte an Auswertungen, Beschreibungen, Formularen, Systemen, Programmschnittstellen, Datenbanken und an ihren sonstigen Werken sowie an ihrem Know-how.
(2.3) Die Rechte zur Nutzung der Software sind für den Produktivbetrieb in § 3 und für den Testbetrieb in § 4 abschließend geregelt. Darüber hinaus sind dem Nutzer Vervielfältigungen, Verbreitungen, Bearbeitungen, andere Umgestaltungen und sonstige Verwertungen nur auf Grund gesonderter schriftlicher Vereinbarungen gestattet.
(2.4) Der Nutzer verpflichtet sich, alles zu unterlassen, was geeignet sein könnte, Rechte der stiftung elektro-altgeräte register zu beeinträchtigen. Insbesondere hat er sicherzustellen, dass Dritte diese Rechte nicht verletzen können.
(2.5) Verstößt der Nutzer trotz schriftlicher Abmahnung gegen die Nutzungsbedingungen, ist die stiftung elektro-altgeräte register berechtigt, dem Nutzer die weitere Nutzung der ear-Systemsoftware zu untersagen, ihm insbesondere den Zugriff hierauf zu sperren und sämtliche für den Nutzer gespeicherte Daten unwiederbringlich zu löschen. Die Geltendmachung von weiteren Ansprüchen, insbesondere Schadensersatzansprüchen, bleibt hiervon unberührt.
(2.6) Für die Nutzung von Drittsoftware (insbesondere Webbrowser und Java Runtime Enviroment (JRE) / Java 2 Platform Standard Edition (J2SE) gelten ausschließlich die Vertrags- und Lizenzbedingungen des jeweiligen Drittherstellers bzw. Rechteinhabers. Die stiftung elektro-altgeräte register räumt an Drittsoftware keine Nutzungsrechte ein oder vermittelt solche.
§ 3 - Nutzungsrechte
(3.1) Die stiftung elektro-altgeräte register stellt dem Nutzer auf der Internetseite die ear-Systemsoftware zur Online-Nutzung unentgeltlich durch Download zur Verfügung. Die bei der Nutzung der Software von der stiftung elektro-altgeräte register erbrachten Leistungen sind teilweise unentgeltlich und teilweise entgeltlich.
(3.2) Die für die Nutzung der ear-Systemsoftware erforderlichen technischen Voraussetzungen sind auf den Internetseiten der stiftung elektro-altgeräte register aufgeführt. Der Nutzer hat die Einhaltung der Systemanforderungen sicherzustellen.
(3.3) Die stiftung elektro-altgeräte register räumt dem Nutzer das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die ear-Systemsoftware in der bereitgestellten deutschen Sprachversion dadurch zu nutzen, dass der Nutzer die ear-Systemsoftware auf beliebig vielen Servern, Arbeitsstationen und ähnlichen Einrichtungen seines Unternehmens, der Behörde oder sonstiger öffentlich-rechtlicher Einrichtung laufen lassen und zur Benutzung durch beliebig viele seiner Angestellten freigeben kann. Die hierzu erforderliche Vervielfältigung der Daten der ear-Systemsoftware in den Arbeitsspeicher und die Speicherung der Datenmasken der ear-Systemsoftware auf einem optischen oder magnetischen Datenträger sowie deren Verkörperung durch einen Computerausdruck ist von dieser Rechtseinräumung umfasst. Weitergehende Rechte und insbesondere die Weitergabe oder Zugänglichmachung der ear-Systemsoftware an Dritte sind ausdrücklich ausgeschlossen.
(3.4) Die stiftung elektro-altgeräte register stellt die ear-Systemsoftware ausschließlich in deutscher Sprache bereit. Ein Anspruch des Nutzers auf Bereitstellung der ear-Systemsoftware in einer anderen Sprache sowie auf Übersetzung einzelner Programmtexte oder von Texten der gesamten ear-Systemsoftware, gleich in welche Sprache, besteht nicht.
(3.5) Im Rahmen geplanter Wartungsarbeiten an der ear-Systemsoftware wie etwa der Systemaktualisierung kann es erforderlich werden, dass der Zugriff auf die ear-Systemsoftware zeitweise eingeschränkt oder ausgesetzt wird. Die stiftung elektro-altgeräte register ist darum bemüht, die Einschränkungen so gering als möglich zu halten. Der Nutzer hat jedoch keinen Anspruch auf ständige Verfügbarkeit oder die Verfügbarkeit der ear-Systemsoftware zu bestimmten Zeiten.
(3.6) Die Übermittlung von Daten und Programmen von und zur stiftung elektro-altgeräte register wie auch die Nutzung der ear-Systemsoftware erfolgt ausschließlich auf Gefahr und Verantwortung des Nutzers. Dies gilt insbesondere für den Schutz der Daten vor Ausspähung durch Dritte während der Übermittlung zur stiftung elektro-altgeräte register. Der Nutzer entspricht seinen Sorgfaltsanforderungen im Bereich der Datenhaltung nur dann, wenn er seine auf den mit der stiftung elektro-altgeräte register verbundenen Computersystemen befindlichen Daten regelmäßig auf hiervon physisch getrennten Datenträgern speichert.
§ 4 - Zusatzbestimmungen zur Nutzung im Demobetrieb
(4.1) Die stiftung elektro-altgeräte register stellt dem Nutzer eine Demoversion der ear-Systemsoftware vorübergehend zu dem Zweck zur Verfügung, die Nutzung der ear-Systemsoftware in nachfolgend näher beschriebenem Umfang im Demobetrieb unentgeltlich zu testen. Für diese Nutzung gelten neben den nachfolgende Bedingungen die Regelungen der §§ 3.2 bis 3.6 entsprechend.
(4.2) Die stiftung elektro-altgeräte register kann das Nutzungsrecht für den Demobetrieb jederzeit beschränken oder ganz aufheben. Sie wird hierauf auf ihrer Internetseite möglichst frühzeitig hinweisen; es erfolgt keine individuelle Benachrichtigung der Nutzer.
(4.3) Die stiftung elektro-altgeräte register kann jederzeit ohne Angabe von Gründen die Testversion der ear-Systemsoftware einem neueren Entwicklungsstand anpassen, weitere Funktionalitäten bereitstellen oder bestehende Funktionalitäten einschränken oder aufheben. Im Rahmen von Entwicklungs- und Wartungsarbeiten wie etwa der Systemaktualisierung kann es erforderlich werden, dass der Zugriff auf die ear-Systemsoftware zeitweise eingeschränkt oder ausgesetzt wird. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf ständige Verfügbarkeit oder die Verfügbarkeit der ear-Systemsoftware zu bestimmten Zeiten.
(4.4) Die vom Nutzer eingegebenen Daten werden von der stiftung elektro-altgeräte register nur vorübergehend gespeichert und die stiftung ist befugt, die Daten von Zeit zu Zeit unwiederbringlich zu löschen. Die stiftung elektro-altgeräte register wird angemessene Zeit vor einer Datenlöschung auf ihrer Internetseite einen Hinweis einstellen; es erfolgt keine individuelle Benachrichtigung.
(4.5) Daten, die der Nutzer beim Test der ear-Systemsoftware eingibt, können nicht für eine spätere Registrierung als Hersteller oder Anmeldung als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gespeichert, verwendet oder sonst nutzbar gemacht werden. Aus der Eingabe von Daten entsteht weder ein Anspruch auf Registrierung als Hersteller oder auf Anmeldung als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger noch auf Übernahme der Daten in die produktive Version der ear-Systemsoftware.
§ 5 - Schutz vor Viren
(5.1) Der Nutzer ist verpflichtet, alle Daten und Dateien, die er zur stiftung elektro-altgeräte register übermittelt, vor dem Versenden auf Virenbefall, Malware, Trojaner oder sonstige schädliche elektronische Programme bzw. Dateien zu überprüfen. Er setzt stets die aktuelle Version einer marktüblichen Antiviren- bzw. Internetsicherheitssoftware ein.
(5.2) Entsprechende Verpflichtungen treffen die stiftung elektro-altgeräte register in Bezug auf den Betrieb der ear-Systemsoftware und die Versendung von Daten.
§ 6 - Gewährleistung und Haftung
(6.1) Gewährleistungsrechte wegen eines Sach- oder Rechtsmangels der ear-Systemsoftware bestehen nur im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels; im Übrigen ist die Haftung für Sach- und Rechtsmängel ausgeschlossen. Die Haftung für unerhebliche Mängel ist ausgeschlossen.
(6.2) Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln verjähren innerhalb eines Jahres.
(6.3) Die stiftung elektro-altgeräte register haftet für von ihr oder von ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften.
(6.4) Die Vorschriften der Amtshaftung bleiben unberührt.
(6.5) In allen anderen Fällen haftet die stiftung elektro-altgeräte register nur für von ihr oder von ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Im Falle grob fahrlässiger Verursachung ist die Haftung auf den nach Art der Leistung vorhersehbaren Schaden, der durch die verletzte Pflicht verhindert werden sollte, begrenzt.
(6.6) Bei Verlust von Daten haftet die stiftung elektro-altgeräte register nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Nutzer für die Wiederherstellung erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit tritt diese Haftung nur ein, wenn der Nutzer unmittelbar vor der zum Datenverlust führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat.
(6.7) Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen gelten nicht, soweit die stiftung elektro-altgeräte register eine Garantie übernommen hat, die gerade den Zweck hatte, vor dem Eintritt der geltend gemachten Schäden zu schützen.
(6.8) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 7 - Änderungen der Allgemeinen Nutzungsbedingungen
(7.1) Die stiftung elektro-altgeräte register kann diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen jederzeit ändern. Solche Änderungen können sich insbesondere aus Updates bzw. Upgrades der ear-Systemsoftware, geänderte Regelungen des ElektroG und der hoheitlichen Befugnisse der stiftung elektro-altgeräte register ergeben.
(7.2) Die stiftung elektro-altgeräte register wird die geänderte Fassung der Allgemeinen Nutzungsbedingungen auf ihren Internetseiten den Nutzern zur Verfügung stellen und vorübergehend einen gesonderten Hinweis auf die Änderungen anbringen sowie den Nutzer auf die Tatsache der Änderung unmittelbar vor dem erneuten Ingebrauchnehmen der ear-Systemsoftware hinweisen. Die geänderten Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten mit erneuter Inanspruchnahme der ear-Systemsoftware durch den Nutzer als anerkannt.
§ 8 - Datenschutz
(8.1) Die stiftung elektro-altgeräte register verpflichtet sich, zum Schutz personenbezogener Daten alle nach den geltenden Datenschutzvorschriften erforderlichen Datenschutz- und Datensicherungsmaßnahmen zu treffen und zu beachten.
(8.2) Die stiftung elektro-altgeräte register verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass alle Daten und deren Verarbeitung streng vertraulich behandelt und insbesondere nicht unbefugt an Dritte übermittelt werden. Entsprechende Verpflichtungen hat sie ihren gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen auferlegt.
§ 9 - Geheimhaltung
(9.1) Der Nutzer verpflichtet sich, sämtliche ihm im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse der stiftung elektro-altgeräte register erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten und sie weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten. Der Nutzer ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass auch seine mit der Nutzung der ear-Systemsoftware betrauten Angestellten der Geheimhaltungspflicht unterliegen.
(9.2) Entsprechende Verpflichtungen treffen die stiftung elektro-altgeräte register in Bezug auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Nutzers, die ihr durch dessen Nutzung der ear-Systemsoftware bekannt werden.
§ 10 - Sonstiges
(10.1) Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie gegenüber Personen, die in der BRD keinen allgemeinen Gerichtsstand haben, ist ausschließlicher Gerichtsstand Nürnberg.
(10.2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(10.3) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine wirtschaftlich sinnvolle Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt, so dass die Parteien sie gewählt hätten, wenn ihnen die Ungültigkeit oder Unwirksamkeit bekannt gewesen wäre. In dieser Weise ist auch zu verfahren, wenn der Vertrag eine regelungsbedürftige Lücke enthalten sollte.