Mitteilungen

Klarstellende Information PB 5

Klarstellende Information für die Hersteller des Produktbereichs 5: Voneinander abweichende Bezeichnung der Geräteart auf Registrierungs- und Kostenbescheiden

Mit Wirkung zum 1. März 2011 wurde die Regel ear 03-005 geändert. Inhaltlich wurde u.a. die Geräteart 5.1 von „Gasentladungslampen für die Nutzung in privaten Haushalten“ in „Lampen, Gasentladungs- und LED-Lampen, die in priv. Haush. genutzt werden können“ (Geräteart 5.a) umbenannt.

Hersteller, die noch mit der alten Geräteart 5.1 registriert wurden, erhalten aufgrund der bereits erfolgten systemseitigen Umstellung alle diesbezüglichen Kostenbescheide bereits unter Bezugnahme auf die neue Geräteart 5.a. Hieraus ergeben sich für Sie keine Nachteile. Insbesondere ist die Höhe der jeweils erhobenen Gebühr identisch. Eine Änderung der Geräteart auch im Hinblick auf Ihren Registrierungsbescheid wird noch erfolgen.