Änderung Verwaltungspraxis Wäschertrockner
Änderung der Verwaltungspraxis in Bezug auf Wäschetrockner mit Wärmepumpentechnologie zum 1. Februar 2011
Seit einiger Zeit werden von verschiedenen Herstellern besonders energieeffiziente Wäschetrockner mit Wärmepumpentechnologie (sog. Wärmepumpentrockner) in Verkehr gebracht. Wärmepumpentrockner enthalten, in einem hermetisch geschlossenen Kreislauf, Öl und Kältemittel. Die aktuell eingesetzten, herstellerspezifischen Kältemittel für Wärmepumpentrockner (R134a bzw. R407c) können, wenn sie unkontrolliert in die Umwelt gelangen, zur Klimaerwärmung beitragen.
Um zu verhindern, dass klimaschädliche Substanzen in die Umwelt gelangen, ist es erforderlich, dass Wärmepumpentrockner bereits an den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger richtig erfasst und anschließend einer fachgerechten Behandlung und Entsorgung zugeführt werden. Mit der Sammlung der Wärmepumpentrockner in Behältnissen der Sammelgruppe 1 ist dies bislang nicht gewährleistet. Lediglich hinsichtlich der in Behältnissen der Sammelgruppe 2 gesammelten Kühlgeräte ist nämlich sichergestellt, dass klimaschädliche Gase sachgerecht entfernt und behandelt werden. Deshalb ist es notwendig, dass zukünftig Wärmepumpentrockner in die Geräteart „Kältegeräte, Klimageräte, Ölradiatoren für die Nutzung in privaten Haushalten“ eingeordnet und damit in Behältnissen der Sammelgruppe 2 erfasst werden.
Für betroffene Unternehmen, die mit der Geräteart „Andere Haushaltsgroßgeräte für die Nutzung in privaten Haushalten“ bei der stiftung ear registriert sind, bedeutet dies Folgendes:
- Falls das Unternehmen Wärmepumpentrockner und daneben andere Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr bringt, die der Geräteart „Andere Haushaltsgroßgeräte für die Nutzung in privaten Haushalten“ zuzuordnen sind, ist die Menge der Wärmepumpentrockner ab dem 01.02.2011 nicht mehr im Rahmen der monatlichen Mengenmeldungen für diese Geräteart zu melden. Ist das Unternehmen zugleich für die Geräteart „Kältegeräte, Klimageräte, Ölradiatoren für die Nutzung in privaten Haushalten“ registriert, so ist die Menge der Wärmepumpentrockner ab dem 01.02.2011 in dieser Geräteart zu melden. Liegt keine Registrierung für die Geräteart „Kältegeräte, Klimageräte, Ölradiatoren für die Nutzung in privaten Haushalten“ vor, so muss im Hinblick auf die Wärmepumpentrockner eine neue Registrierung bei der stiftung ear für diese Geräteart beantragt werden.
- Bringt das Unternehmen ausschließlich Wärmepumpentrockner in Verkehr, so bitten wir um Mitteilung, damit im Zuge der nächsten Aktualisierung des Garantienachweises die Registrierung für die Geräteart „Andere Haushaltsgroßgeräte für die Nutzung in privaten Haushalten“ kostenfrei aufgehoben werden kann. Die nötige neue Registrierung für die Geräteart „Kältegeräte, Klimageräte, Ölradiatoren für die Nutzung in privaten Haushalten“ muss dann so bald als möglich beantragt werden. Diese neue Registrierung kann ebenfalls kostenfrei erteilt werden.