Änderung Regel 03-005
Änderung der Regel ear 03-005 in der Kategorie 5 – Beleuchtungskörper – zum 1. März 2011
Die Produktbereichsversammlung des Produktbereiches 5 – Beleuchtungskörper – hat eine Änderung der Geräteartenregel ear 03-005 der Kategorie 5 – Beleuchtungskörper – beschlossen. Die neue Fassung dieser Regel enthält nun jeweils eine Definition der Begriffe „Lampen“ bzw. „Leuchte“. Weiter wurden die Gerätearten der Kategorie 5 wie folgt neu festgelegt:
- a. Lampen (außer Glühlampen/Halogenlampen), Gasentladungs- und LED-Lampen, die in privaten Haushalten genutzt werden können.
- b. Sonstige Beleuchtungskörper oder Geräte für die Ausbreitung oder Steuerung von Licht, die in privaten Haushalten genutzt werden können, mit Ausnahme von Leuchten in Haushalten.
- c. Lampen (außer Glühlampen/Halogenlampen), Gasentladungs- und LED-Lampen, sowie Leuchten und sonstige Beleuchtungskörper oder Geräte für die Ausbreitung oder Steuerung von Licht, die in anderen als privaten Haushalten genutzt werden.
Die neue Fassung der Geräteartenregel ear 03-005 wird ab dem 1. März 2011 im Regelbuch auf der Homepage der stiftung ear veröffentlicht und tritt damit in Kraft.