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Änderung Regel 03-005

Änderung der Regel ear 03-005 in der Kategorie 5 – Beleuchtungskörper – zum 1. März 2011

Die Produktbereichsversammlung des Produktbereiches 5 – Beleuchtungskörper – hat eine Änderung der Geräteartenregel ear 03-005 der Kategorie 5 – Beleuchtungskörper – beschlossen. Die neue Fassung dieser Regel enthält nun jeweils eine Definition der Begriffe „Lampen“ bzw. „Leuchte“. Weiter wurden die Gerätearten der Kategorie 5 wie folgt neu festgelegt:

  • a. Lampen (außer Glühlampen/Halogenlampen), Gasentladungs- und LED-Lampen, die in privaten Haushalten genutzt werden können.
  • b. Sonstige Beleuchtungskörper oder Geräte für die Ausbreitung oder Steuerung von Licht, die in privaten Haushalten genutzt werden können, mit Ausnahme von Leuchten in Haushalten.
  • c. Lampen (außer Glühlampen/Halogenlampen), Gasentladungs- und LED-Lampen, sowie Leuchten und sonstige Beleuchtungskörper oder Geräte für die Ausbreitung oder Steuerung von Licht, die in anderen als privaten Haushalten genutzt werden.

Die neue Fassung der Geräteartenregel ear 03-005 wird ab dem 1. März 2011 im Regelbuch auf der Homepage der stiftung ear veröffentlicht und tritt damit in Kraft.