Fragen und Antworten

Wo muss der Antrag für die Registrierung gestellt werden?

Der Antrag muss bei der stiftung ear als zuständiger Behörde im Sinne des § 16 Abs. 2 bis 5 ElektroG gestellt werden. Über eine Internet-Applikation, die über die Homepage der stiftung ear zugänglich ist (Systemzugang), können die Registrierungsdaten sowie die Angaben zur Garantieleistung/Glaubhaftmachung hinterlegt werden.

Registrierung