Fragen und Antworten

Wie wird eine Registrierung beendet?

Die Registrierung wird in der Regel mit einem Aufhebungsbescheid beendet. Die stiftung ear kann die erteilte Registrierung aufheben, wenn ein Hersteller darlegt (etwa per E-Mail an info@stiftung-ear.de unter Angabe der Registrierungsnummer, Marke und Geräteart), dass eine Registrierung ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr benötigt wird, weil z.B. endgültig keine Geräte mehr in Verkehr gebracht werden. Wenn nur zeitweise keine Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr gebracht werden (sollen), bleibt die Registrierung bestehen.

Mit Bekanntgabe des Aufhebungsbescheids ist der Hersteller nicht mehr mit der im aufgehobenen Bescheid genannten Marke und Geräteart registriert. Der Eintrag im Verzeichnis der registrierten Hersteller wird gelöscht und der entsprechende Registrierungsdatensatz im ear-System gesperrt. Nach der Sperrung hat der Hersteller keinen Zugriff mehr auf die für die aufgehobene Registrierung hinterlegten Daten. Mit der Aufhebung entfallen die aus der Registrierung resultierenden Pflichten. Jedoch darf der Hersteller dann auch keine Elektro- und Elektronikgeräte der vormals registrierten Marke und Geräteart mehr in Verkehr bringen.

Registrierung