Wie wird eine Registrierung beendet?
Die Registrierung wird in der Regel mit einem Aufhebungsbescheid beendet. Die stiftung ear kann die erteilte Registrierung aufheben, wenn ein Hersteller darlegt (etwa per E-Mail an info@stiftung-ear.de unter Angabe der Registrierungsnummer, Marke und Geräteart), dass eine Registrierung ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr benötigt wird, weil z.B. endgültig keine Geräte mehr in Verkehr gebracht werden. Wenn nur zeitweise keine Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr gebracht werden (sollen), bleibt die Registrierung bestehen.
Mit Bekanntgabe des Aufhebungsbescheids ist der Hersteller nicht mehr mit der im aufgehobenen Bescheid genannten Marke und Geräteart registriert. Der Eintrag im Verzeichnis der registrierten Hersteller wird gelöscht und der entsprechende Registrierungsdatensatz im ear-System gesperrt. Nach der Sperrung hat der Hersteller keinen Zugriff mehr auf die für die aufgehobene Registrierung hinterlegten Daten. Mit der Aufhebung entfallen die aus der Registrierung resultierenden Pflichten. Jedoch darf der Hersteller dann auch keine Elektro- und Elektronikgeräte der vormals registrierten Marke und Geräteart mehr in Verkehr bringen.
Registrierung
- Wer ist zur Registrierung nach dem ElektroG verpflichtet?
- Wann ist die Registrierung zu beantragen?
- Wo muss der Antrag für die Registrierung gestellt werden?
- Wie lange dauert das Registrierungsverfahren?
- Welche Angaben sind zur Registrierung erforderlich?
- Gibt es ein vereinfachtes Verfahren für kleinere Unternehmen?
- Kann sich ein Zusammenschluss mehrerer Hersteller für alle darin vertretenen Hersteller registrieren lassen?
- Was ist eine Bescheinigung über die Registrierungspflicht und wann kann diese beantragt werden?
- Wie werden mehrere Marken und Gerätearten eines Herstellers registriert?
- Was ist die sog. Registrierungsgrundmenge?
- Kann die Registrierungsgrundmenge nach Antragstellung geändert werden?
- Welche Daten sind unter Herstellerstammdaten zu verstehen?
- Wer ist der Vertretungsberechtigte, der bei der Registrierung zu nennen ist?
- Ist der Registrierungsantrag auch in englischer Sprache verfügbar?
- Was ist die Registrierungsnummer und wozu dient diese?
- Wie sieht die Registrierungsnummer aus?
- Kann ein Hersteller auch mehr als eine Registrierungsnummer erhalten?
- Ist die InterimsID eine vorläufige Registrierungsnummer?
- Kann die Beantragung der Registrierung getestet werden?
- Kann die Testregistrierung für eine spätere Registrierung genutzt werden oder diese ersetzen?
- Welche Folgen haben eine Umfirmierung oder andere gesellschaftsrechtliche Veränderungen auf die Registrierung?
- Gilt eine Registrierung in Deutschland und damit die WEEE-Reg.-Nr. DE für alle EU-Länder oder nur für Deutschland?
- Der Wettbewerber eines Herstellers bringt Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr, registriert sich aber nicht. Was kann der Hersteller tun?