Wer ist zur Registrierung nach dem ElektroG verpflichtet?
Zur Registrierung ist jeder Hersteller, der Elektro- und Elektronikgeräte im Sinne des ElektroG in Verkehr bringt, verpflichtet. Um zu überprüfen, ob Ihr Unternehmen eine Registrierung nach dem ElektroG benötigt, klären Sie daher bitte:
- Ist das Unternehmen Hersteller im Sinne des § 3 Abs. 11 und Abs. 12 S. 2 ElektroG oder Fernabsatz-Vertreiber im Sinne des § 8 ElektroG?
- Handelt es sich bei den Produkten um Elektro- und Elektronikgeräte im Sinne des § 3 Abs. 1 ElektroG?
- Sind die Geräte einer der zehn Kategorien im Sinne des § 2 Abs. 1 S. 1 ElektroG zuzuordnen? Anhaltspunkte finden sich in den im Anhang I zum ElektroG genannten Beispielen, die allerdings nicht abschließend sind. Auch das ear-Regelbuch bietet hier weitere Anhaltpunkte.
- Greift eine der in § 2 ElektroG genannten Ausnahmen (z.B. Geräte zur Wahrung der wesentlichen Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland, Glühlampen, Leuchten in Haushalten, Teil eines anderen Gerätes, das nicht in den Anwendungsbereich fällt)?
Eine verbindliche Entscheidung der stiftung ear, ob ein Gerät in den Anwendungsbereich fällt oder nicht, kann entweder durch einen Registrierungsantrag oder aber einen Antrag auf Bescheinigung der Registrierungspflicht (Feststellungsantrag) erlangt werden.
Registrierung
- Wann ist die Registrierung zu beantragen?
- Wo muss der Antrag für die Registrierung gestellt werden?
- Wie lange dauert das Registrierungsverfahren?
- Welche Angaben sind zur Registrierung erforderlich?
- Gibt es ein vereinfachtes Verfahren für kleinere Unternehmen?
- Kann sich ein Zusammenschluss mehrerer Hersteller für alle darin vertretenen Hersteller registrieren lassen?
- Was ist eine Bescheinigung über die Registrierungspflicht und wann kann diese beantragt werden?
- Wie werden mehrere Marken und Gerätearten eines Herstellers registriert?
- Was ist die sog. Registrierungsgrundmenge?
- Kann die Registrierungsgrundmenge nach Antragstellung geändert werden?
- Welche Daten sind unter Herstellerstammdaten zu verstehen?
- Wer ist der Vertretungsberechtigte, der bei der Registrierung zu nennen ist?
- Ist der Registrierungsantrag auch in englischer Sprache verfügbar?
- Was ist die Registrierungsnummer und wozu dient diese?
- Wie sieht die Registrierungsnummer aus?
- Kann ein Hersteller auch mehr als eine Registrierungsnummer erhalten?
- Ist die InterimsID eine vorläufige Registrierungsnummer?
- Kann die Beantragung der Registrierung getestet werden?
- Kann die Testregistrierung für eine spätere Registrierung genutzt werden oder diese ersetzen?
- Welche Folgen haben eine Umfirmierung oder andere gesellschaftsrechtliche Veränderungen auf die Registrierung?
- Gilt eine Registrierung in Deutschland und damit die WEEE-Reg.-Nr. DE für alle EU-Länder oder nur für Deutschland?
- Wie wird eine Registrierung beendet?
- Der Wettbewerber eines Herstellers bringt Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr, registriert sich aber nicht. Was kann der Hersteller tun?