Welche Daten sind unter Herstellerstammdaten zu verstehen?
Zu den Herstellerstammdaten gehören die folgenden Daten:
- Unternehmensdaten: vollständiger Firmenname, Sitz oder Ort der Niederlassung, Anschrift, Name des Vertretungsberechtigten, Rechnungsanschrift, Bankverbindung, Monat des Beginns und des Endes des Geschäftsjahres
- Hauptansprechpartner: Name, Anschrift, Kontaktdaten (wichtig: E-Mail-Adresse und/oder Fax-Nr.).
Da Verwaltungsakte wie Abholanordnungen an die hinterlegten Kontaktdaten versandt werden, muss der Empfang von Nachrichten jederzeit sichergestellt sein. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn der Hersteller nicht die direkte Benachrichtigung seines Entsorgers wünscht.
Jeder Hersteller hat durch Angabe des Hauptansprechpartners die Möglichkeit und Pflicht, eine natürliche Person zu benennen, die allein für den Empfang der Mitteilungen und Anordnungen durch die stiftung ear sowie für die Abgabe von Erklärungen gegenüber der stiftung ear berechtigt und – im Fall eines beauftragten Dritten – bevollmächtigt ist. Diese Person kann im Unternehmen selbst angestellt oder ein vom Hersteller beauftragter Dritter sein. Wenn es sich bei dem gewählten Hauptansprechpartner um einen beauftragten Dritten handelt, ist der stiftung ear eine entsprechende Vollmacht des Herstellers zu übersenden.
Bei Bedarf kann der Hauptansprechpartner weitere Ansprechpartner benennen und deren Berechtigungen festlegen.
Der Hauptansprechpartner muss nicht mit dem Vertretungsberechtigten des Unternehmens identisch sein, kann es aber bei Bedarf sein.
Registrierung
- Wer ist zur Registrierung nach dem ElektroG verpflichtet?
- Wann ist die Registrierung zu beantragen?
- Wo muss der Antrag für die Registrierung gestellt werden?
- Wie lange dauert das Registrierungsverfahren?
- Welche Angaben sind zur Registrierung erforderlich?
- Gibt es ein vereinfachtes Verfahren für kleinere Unternehmen?
- Kann sich ein Zusammenschluss mehrerer Hersteller für alle darin vertretenen Hersteller registrieren lassen?
- Was ist eine Bescheinigung über die Registrierungspflicht und wann kann diese beantragt werden?
- Wie werden mehrere Marken und Gerätearten eines Herstellers registriert?
- Was ist die sog. Registrierungsgrundmenge?
- Kann die Registrierungsgrundmenge nach Antragstellung geändert werden?
- Wer ist der Vertretungsberechtigte, der bei der Registrierung zu nennen ist?
- Ist der Registrierungsantrag auch in englischer Sprache verfügbar?
- Was ist die Registrierungsnummer und wozu dient diese?
- Wie sieht die Registrierungsnummer aus?
- Kann ein Hersteller auch mehr als eine Registrierungsnummer erhalten?
- Ist die InterimsID eine vorläufige Registrierungsnummer?
- Kann die Beantragung der Registrierung getestet werden?
- Kann die Testregistrierung für eine spätere Registrierung genutzt werden oder diese ersetzen?
- Welche Folgen haben eine Umfirmierung oder andere gesellschaftsrechtliche Veränderungen auf die Registrierung?
- Gilt eine Registrierung in Deutschland und damit die WEEE-Reg.-Nr. DE für alle EU-Länder oder nur für Deutschland?
- Wie wird eine Registrierung beendet?
- Der Wettbewerber eines Herstellers bringt Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr, registriert sich aber nicht. Was kann der Hersteller tun?