Fragen und Antworten

Welche Daten sind unter Herstellerstammdaten zu verstehen?

Zu den Herstellerstammdaten gehören die folgenden Daten:

  • Unternehmensdaten: vollständiger Firmenname, Sitz oder Ort der Niederlassung, Anschrift, Name des Vertretungsberechtigten, Rechnungsanschrift, Bankverbindung, Monat des Beginns und des Endes des Geschäftsjahres  
  • Hauptansprechpartner: Name, Anschrift, Kontaktdaten (wichtig: E-Mail-Adresse und/oder Fax-Nr.).

Da Verwaltungsakte wie Abholanordnungen an die hinterlegten Kontaktdaten versandt werden, muss der Empfang von Nachrichten jederzeit sichergestellt sein. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn der Hersteller nicht die direkte Benachrichtigung seines Entsorgers wünscht.

Jeder Hersteller hat durch Angabe des Hauptansprechpartners die Möglichkeit und Pflicht, eine natürliche Person zu benennen, die allein für den Empfang der Mitteilungen und Anordnungen durch die stiftung ear sowie für die Abgabe von Erklärungen gegenüber der stiftung ear berechtigt und – im Fall eines beauftragten Dritten – bevollmächtigt ist. Diese Person kann im Unternehmen selbst angestellt oder ein vom Hersteller beauftragter Dritter sein. Wenn es sich bei dem gewählten Hauptansprechpartner um einen beauftragten Dritten handelt, ist der stiftung ear eine entsprechende Vollmacht des Herstellers zu übersenden.
Bei Bedarf kann der Hauptansprechpartner weitere Ansprechpartner benennen und deren Berechtigungen festlegen.
Der Hauptansprechpartner muss nicht mit dem Vertretungsberechtigten des Unternehmens identisch sein, kann es aber bei Bedarf sein.

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