Welche Angaben sind zur Registrierung erforderlich?
Für die sogenannte Stammregistrierung (die erste Registrierung, die ein Hersteller vornimmt) sind unter anderem folgende Angaben notwendig:
Im Fall von b2c-Geräten:
- Marke, unter der die Geräte in Verkehr gebracht werden,
- Kategorie und Geräteart der Geräte, die in Verkehr gebracht werden,
- Registrierungsgrundmenge,
- Garantie,
- Bestätigung, dass die Abholung der Altgeräte, die Gestellung eines neuen Behältnisses bei den Übergabestellen bundesweit sichergestellt ist und die Behandlung und Verwertung nach den Bestimmungen des ElektroG erfolgt.
- Fakultativ kann eine direkte Information des/der vom Hersteller beauftragten Entsorger(s) über Abholanordnungen gewünscht werden. In diesem Fall sind zusätzlich Angaben zu dem/den Entsorger(n) erforderlich (Name, Adresse, Kontaktdaten, ggf. Zuständigkeitsbereich).
Im Fall von b2b-Geräten:
- Marke, unter der die Geräte in Verkehr gebracht werden,
- Kategorie und Geräteart der Geräte, die in Verkehr gebracht werden,
- Glaubhaftmachung, weshalb die Geräte ausschließlich in anderen als privaten Haushalten genutzt werden oder dass sie gewöhnlich nicht in privaten Haushalten genutzt werden.
Parallel zur Beantragung der Registrierung im ear-System ist der stiftung ear aussagefähiges Bildmaterial einzureichen (etwa per E-Mail an info@stiftung-ear.de unter Angabe der Registrierungsnummer, Marke und Geräteart), aus dem hervorgeht, dass die Marke, für die die Registrierung beantragt wird, sichtbar und dauerhaft auf den Geräten selbst angebracht ist.
Registrierung
- Wer ist zur Registrierung nach dem ElektroG verpflichtet?
- Wann ist die Registrierung zu beantragen?
- Wo muss der Antrag für die Registrierung gestellt werden?
- Wie lange dauert das Registrierungsverfahren?
- Gibt es ein vereinfachtes Verfahren für kleinere Unternehmen?
- Kann sich ein Zusammenschluss mehrerer Hersteller für alle darin vertretenen Hersteller registrieren lassen?
- Was ist eine Bescheinigung über die Registrierungspflicht und wann kann diese beantragt werden?
- Wie werden mehrere Marken und Gerätearten eines Herstellers registriert?
- Was ist die sog. Registrierungsgrundmenge?
- Kann die Registrierungsgrundmenge nach Antragstellung geändert werden?
- Welche Daten sind unter Herstellerstammdaten zu verstehen?
- Wer ist der Vertretungsberechtigte, der bei der Registrierung zu nennen ist?
- Ist der Registrierungsantrag auch in englischer Sprache verfügbar?
- Was ist die Registrierungsnummer und wozu dient diese?
- Wie sieht die Registrierungsnummer aus?
- Kann ein Hersteller auch mehr als eine Registrierungsnummer erhalten?
- Ist die InterimsID eine vorläufige Registrierungsnummer?
- Kann die Beantragung der Registrierung getestet werden?
- Kann die Testregistrierung für eine spätere Registrierung genutzt werden oder diese ersetzen?
- Welche Folgen haben eine Umfirmierung oder andere gesellschaftsrechtliche Veränderungen auf die Registrierung?
- Gilt eine Registrierung in Deutschland und damit die WEEE-Reg.-Nr. DE für alle EU-Länder oder nur für Deutschland?
- Wie wird eine Registrierung beendet?
- Der Wettbewerber eines Herstellers bringt Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr, registriert sich aber nicht. Was kann der Hersteller tun?