Fragen und Antworten

Welche Angaben sind zur Registrierung erforderlich?

Für die sogenannte Stammregistrierung (die erste Registrierung, die ein Hersteller vornimmt) sind unter anderem folgende Angaben notwendig:

Im Fall von b2c-Geräten:

  • Marke, unter der die Geräte in Verkehr gebracht werden,  
  • Kategorie und Geräteart der Geräte, die in Verkehr gebracht werden,
  • Registrierungsgrundmenge,
  • Garantie,
  • Bestätigung, dass die Abholung der Altgeräte, die Gestellung eines neuen Behältnisses bei den Übergabestellen bundesweit sichergestellt ist und die Behandlung und Verwertung nach den Bestimmungen des ElektroG erfolgt. 
  • Fakultativ kann eine direkte Information des/der vom Hersteller beauftragten Entsorger(s) über Abholanordnungen gewünscht werden. In diesem Fall sind zusätzlich Angaben zu dem/den Entsorger(n) erforderlich (Name, Adresse, Kontaktdaten, ggf. Zuständigkeitsbereich).

Im Fall von b2b-Geräten:

  • Marke, unter der die Geräte in Verkehr gebracht werden,  
  • Kategorie und Geräteart der Geräte, die in Verkehr gebracht werden,
  • Glaubhaftmachung, weshalb die Geräte ausschließlich in anderen als privaten Haushalten genutzt werden oder dass sie gewöhnlich nicht in privaten Haushalten genutzt werden.

Parallel zur Beantragung der Registrierung im ear-System ist der stiftung ear aussagefähiges Bildmaterial einzureichen (etwa per E-Mail an info@stiftung-ear.de unter Angabe der Registrierungsnummer, Marke und Geräteart), aus dem hervorgeht, dass die Marke, für die die Registrierung beantragt wird, sichtbar und dauerhaft auf den Geräten selbst angebracht ist.

Registrierung