Fragen und Antworten

Was ist eine Bescheinigung über die Registrierungspflicht und wann kann diese beantragt werden?

Grundsätzlich obliegt es jedem Hersteller selbst, zu prüfen und zu entscheiden, ob die von ihm in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte in den Anwendungsbereich des ElektroG fallen. Im Einzelfall kann dies jedoch schwierig sein. Daher gibt es die Möglichkeit, in Zweifelsfällen eine verbindliche Entscheidung der stiftung ear durch einen sog. Feststellungsantrag zu erlangen.
Ein Hersteller kann den Antrag schriftlich oder per E-Mail bei der stiftung ear stellen. Dabei ist es erforderlich, dass der Hersteller kurz darlegt und begründet, warum seiner Ansicht nach ein Zweifelsfall vorliegt und das Elektro- und Elektronikgerät, insbesondere dessen Einsatzbereich und Funktionsweise, detailliert beschreibt.

Die Erteilung einer Bescheinigung über die Registrierungspflicht ist gebührenpflichtig. Die Gebühr kann zwischen 34,-- und 7.500,-- € zzgl. MwSt betragen. Die Gebührenhöhe ist insbesondere abhängig vom Aufwand zur Sachverhaltsaufklärung.

Registrierung