Was ist eine Bescheinigung über die Registrierungspflicht und wann kann diese beantragt werden?
Grundsätzlich obliegt es jedem Hersteller selbst, zu prüfen und zu entscheiden, ob die von ihm in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte in den Anwendungsbereich des ElektroG fallen. Im Einzelfall kann dies jedoch schwierig sein. Daher gibt es die Möglichkeit, in Zweifelsfällen eine verbindliche Entscheidung der stiftung ear durch einen sog. Feststellungsantrag zu erlangen.
Ein Hersteller kann den Antrag schriftlich oder per E-Mail bei der stiftung ear stellen. Dabei ist es erforderlich, dass der Hersteller kurz darlegt und begründet, warum seiner Ansicht nach ein Zweifelsfall vorliegt und das Elektro- und Elektronikgerät, insbesondere dessen Einsatzbereich und Funktionsweise, detailliert beschreibt.
Die Erteilung einer Bescheinigung über die Registrierungspflicht ist gebührenpflichtig. Die Gebühr kann zwischen 34,-- und 7.500,-- € zzgl. MwSt betragen. Die Gebührenhöhe ist insbesondere abhängig vom Aufwand zur Sachverhaltsaufklärung.
Registrierung
- Wer ist zur Registrierung nach dem ElektroG verpflichtet?
- Wann ist die Registrierung zu beantragen?
- Wo muss der Antrag für die Registrierung gestellt werden?
- Wie lange dauert das Registrierungsverfahren?
- Welche Angaben sind zur Registrierung erforderlich?
- Gibt es ein vereinfachtes Verfahren für kleinere Unternehmen?
- Kann sich ein Zusammenschluss mehrerer Hersteller für alle darin vertretenen Hersteller registrieren lassen?
- Wie werden mehrere Marken und Gerätearten eines Herstellers registriert?
- Was ist die sog. Registrierungsgrundmenge?
- Kann die Registrierungsgrundmenge nach Antragstellung geändert werden?
- Welche Daten sind unter Herstellerstammdaten zu verstehen?
- Wer ist der Vertretungsberechtigte, der bei der Registrierung zu nennen ist?
- Ist der Registrierungsantrag auch in englischer Sprache verfügbar?
- Was ist die Registrierungsnummer und wozu dient diese?
- Wie sieht die Registrierungsnummer aus?
- Kann ein Hersteller auch mehr als eine Registrierungsnummer erhalten?
- Ist die InterimsID eine vorläufige Registrierungsnummer?
- Kann die Beantragung der Registrierung getestet werden?
- Kann die Testregistrierung für eine spätere Registrierung genutzt werden oder diese ersetzen?
- Welche Folgen haben eine Umfirmierung oder andere gesellschaftsrechtliche Veränderungen auf die Registrierung?
- Gilt eine Registrierung in Deutschland und damit die WEEE-Reg.-Nr. DE für alle EU-Länder oder nur für Deutschland?
- Wie wird eine Registrierung beendet?
- Der Wettbewerber eines Herstellers bringt Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr, registriert sich aber nicht. Was kann der Hersteller tun?