Was ist die Registrierungsnummer und wozu dient diese?
Die Registrierungsnummer wird dem Hersteller nach vollständiger Dateneingabe und erfolgter positiver Prüfung der erforderlichen Daten/Unterlagen durch die stiftung ear mit dem Registrierungsbescheid mitgeteilt. Sie gilt, solange der Hersteller registriert ist und ist im veröffentlichten Verzeichnis der registrierten Hersteller über die Webseite der stiftung ear abrufbar. Die Registrierungsnummer dient der eindeutigen Identifizierung eines registrierten Herstellers.
Jeder registrierte Hersteller muss die Registrierungsnummer im schriftlichen Geschäftsverkehr führen (§ 6 Abs. 2 S. 4 ElektroG). Zweck der Vorschrift ist es, einem Vertreiber anzuzeigen, dass der Hersteller registriert ist. Damit soll vermieden werden, dass ein Vertreiber vorsätzlich oder fahrlässig neue Elektro- und Elektronikgeräte nicht oder nicht ordnungsgemäß registrierter Hersteller zum Verkauf anbietet und dadurch selbst als Hersteller verpflichtet wird (§ 3 Abs. 12 S. 2 ElektroG). Die Registrierungsnummer sollte daher zumindest auf Angeboten (ggf. auch online), Auftragsbestätigungen und Rechnungen ersichtlich sein. Zweckmäßig kann die Anbringung der Registrierungsnummer darüber hinaus auch auf weiteren Dokumenten wie Lieferschein, Werbemittel und Webseite sein.
Registrierung
- Wer ist zur Registrierung nach dem ElektroG verpflichtet?
- Wann ist die Registrierung zu beantragen?
- Wo muss der Antrag für die Registrierung gestellt werden?
- Wie lange dauert das Registrierungsverfahren?
- Welche Angaben sind zur Registrierung erforderlich?
- Gibt es ein vereinfachtes Verfahren für kleinere Unternehmen?
- Kann sich ein Zusammenschluss mehrerer Hersteller für alle darin vertretenen Hersteller registrieren lassen?
- Was ist eine Bescheinigung über die Registrierungspflicht und wann kann diese beantragt werden?
- Wie werden mehrere Marken und Gerätearten eines Herstellers registriert?
- Was ist die sog. Registrierungsgrundmenge?
- Ist die Änderung einer angegebenen Registrierungsgrundmenge möglich?
- Welche Daten sind unter Herstellerstammdaten zu verstehen?
- Wer ist der Vertretungsberechtigte, der bei der Registrierung zu nennen ist?
- Ist der Registrierungsantrag auch in englischer Sprache verfügbar?
- Wie sieht die Registrierungsnummer aus?
- Kann ein Hersteller auch mehr als eine Registrierungsnummer erhalten?
- Ist die InterimsID eine vorläufige Registrierungsnummer?
- Kann die Beantragung der Registrierung getestet werden?
- Kann die Testregistrierung für eine spätere Registrierung genutzt werden oder diese ersetzen?
- Welche Folgen haben eine Umfirmierung oder andere gesellschaftsrechtliche Veränderungen auf die Registrierung?
- Gilt eine Registrierung in Deutschland und damit die WEEE-Reg.-Nr. DE für alle EU-Länder oder nur für Deutschland?
- Wie wird eine Registrierung beendet?
- Der Wettbewerber eines Herstellers bringt Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr, registriert sich aber nicht. Was kann der Hersteller tun?