Fragen und Antworten

Wann ist die Registrierung zu beantragen?

Die Registrierung ist so rechtzeitig vor dem geplanten Beginn des Vertriebs der Geräte zu beantragen, dass die stiftung ear die Prüfung des Registrierungsantrags sachgerecht vornehmen kann. Vor der Bekanntgabe der Registrierung durch elektronisch übermittelten Bescheid der stiftung ear dürfen Elektro- und Elektronikgeräte der entsprechenden Marke und Geräteart nicht in Verkehr gebracht werden (§ 6 Abs. 2 S. 5 ElektroG).

Registrierung