Fragen und Antworten

Kann sich ein Zusammenschluss mehrerer Hersteller für alle darin vertretenen Hersteller registrieren lassen?

Die Registrierung ist eine Verpflichtung jedes einzelnen Herstellers. Sie kann nicht auf Dritte übertragen werden. Verwaltungsakte, die in Folge der Registrierung erlassen werden, verpflichten stets den verantwortlichen Hersteller, niemals einen von ihm beauftragten Dritten. Eine „kollektive“ Registrierung mehrerer Hersteller ist nicht möglich.

Registrierung