Fragen und Antworten

Kann die Testregistrierung für eine spätere Registrierung genutzt werden oder diese ersetzen?

Nein. Bei dem im Rahmen der Testregistrierung zugesandten „Registrierungsbescheid“ und der „Registrierungsnummer“ handelt es sich nicht um rechtsverbindliche Dokumente. Erkennbar ist dies immer an dem eingedruckten Wasserzeichen “Testbetrieb“. Sie dienen ausschließlich Testzwecken und gelten nicht als Nachweis einer erfolgten Registrierung. Bei der Testregistrierung eingegebene Daten werden nicht dauerhaft gespeichert und können auch nicht für den rechtsverbindlichen Registrierungsantrag genutzt werden.

Registrierung