Fragen und Antworten

Kann die Registrierungsgrundmenge nach Antragstellung geändert werden?

Vor Erteilung der Registrierung kann die im ear-System durch den Hersteller hinterlegte Registrierungsgrundmenge geändert werden, indem der Hersteller die gewünschte Änderung der stiftung ear formlos, z.B. per E-Mail, mitteilt.

Ist die Registrierung bereits erteilt, kann der Hersteller jederzeit die Registrierungsgrundmenge für noch nicht laufende Monate des Garantiegültigkeitszeitraums im ear-System ändern, indem er diese Mengen entsprechend seiner geänderten Planung anpasst. Da die Registrierungsgrundmenge Grundlage des Garantiebetrages ist, ist zu beachten, dass bei einer Erhöhung der Registrierungsgrundmenge eine Erhöhung des erforderlichen Garantiebetrages erforderlich ist.

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