Fragen und Antworten

Ist die InterimsID eine vorläufige Registrierungsnummer?

Nein. Die InterimsID kann nicht vor Erteilung der Registrierungsnummer im Geschäftsverkehr als vorläufige Registrierungsnummer verwendet werden. Die InterimsID soll allein noch nicht registrierten Nutzern die Möglichkeit geben, den Eingabevorgang von Daten im ear-System zu unterbrechen, ohne dass es zu einem Datenverlust kommt. Sie gilt daher nur vorübergehend. Mit Erteilung der Stammregistrierung wird die InterimsID durch die Registrierungsnummer ersetzt. Die InterimsID ist daher nicht für eine längerfristige Datenverwaltung vorgesehen, sondern nur ein temporäres Hilfsmittel für den Benutzer des ear-Systems.

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