Fragen und Antworten

Gibt es ein vereinfachtes Verfahren für kleinere Unternehmen?

Nein, das ElektroG kennt nur ein einheitliches Registrierungsverfahren.

Es besteht jedoch die Möglichkeit einer Gebührenermäßigung oder -befreiung bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen (Härtefallantrag nach § 2 ElektroGKostV).

Registrierung