Wie sind die Produktbereiche organisiert?
Die Gremien und Abläufe eines Produktbereichs werden in einer Geschäfts- und Wahlordnung festgelegt, die von den dem Produktbereich angehörenden Herstellern beschlossen wird. Die Geschäftsordnung muss sicherstellen, dass alle Hersteller an der internen Regelsetzung mitwirken können (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 ElektroG).
Soweit einzelne Produktbereiche keine eigene Geschäfts- und Wahlordnung beschlossen haben, gelten die Interimsgeschäftsordnung und die Interimswahlordnung der stiftung ear.