Fragen und Antworten

Welchen Einfluss hat der einzelne Hersteller in seinem Produktbereich?

Nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 ElektroG hat jeder Hersteller das Recht, in dem Produktbereich, dem er auf Grund der Geräte, die er in Verkehr bringt, angehört, an der internen Regelsetzung mitzuwirken. Die Geschäfts- und Wahlordnungen der Produktbereiche legen fest, wie die Stimme eines Herstellers auf der Basis der von ihm in Verkehr gebrachten Menge an Geräten der betreffenden Kategorie gewichtet wird.