Wie erkenne ich, dass meine Mengenmeldungen auch wirklich im ear-System gespeichert wurden?
Nach Eingabe einer Mengenmeldung in das ear-System ist diese unter dem Punkt „Mengenmeldung“ nochmals abfragbar. Wird in der Maske „re800 - Übersicht Produktregistrierungen“ durch Anklicken die gewünschte Geräteart ausgewählt, erfolgt die Weiterleitung zur Maske „ab100 - Mengenmeldung-Dialog“ durch das darauffolgende Anklicken des Buttons „Meldung“. Bei korrekter Eingabe der Meldung ist diese dort unter dem jeweiligen Monat in den Zeilen „Ist Input (Stk.)“ bzw. „Ist Input (Tonnen/kg)“ eingetragen.
Meldungen
- Was ist die sog. Abholkoordination?
- Gibt es Ausnahmen von der Abholkoordination für kleine und/oder nur regional aktive Hersteller?
- Was ist eine Abholanordnung bzw. eine Bereitstellungsanordnung?
- Wie berechnet sich die Abholverpflichtung eines Herstellers von b2c-Geräten und auf welche Faktoren kommt es dabei an?
- Was muss ein Hersteller sicherstellen, um Abhol- und Bereitstellungsanordnungen nachkommen zu können?
- Was geschieht, wenn Abholanordnungen nicht fristgerecht befolgt werden?
- Was ist der Absatzanteil und wo wird er relevant?
- Können Hersteller Altgeräte von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern übernehmen und als Eigenrücknahme anrechnen lassen?
- Ab wann kann ein Hersteller nach seinem Marktaustritt sichergehen, keine Abhol- und Bereitstellungsanordnungen mehr zu erhalten?
- Was ist der Abholcode?
- Was sind Sammelgruppen und welche gibt es?
- Welcher Sammelgruppe und welcher Geräteart sind Wäschetrockner mit Wärmepumpentechnologie zuzuordnen?
- Wie erfolgt die Ausnahme einzelner Sammelgruppen von der Abholkoordination?
- Was ist zu tun, wenn versehentlich eine Vollmeldung ausgelöst wurde?
- Welche Anforderungen an Übergabestellen gibt es?
- Welche Mengenmeldungen gibt es und wann müssen sie abgegeben werden?
- Wie werden Mengenmeldungen abgegeben?
- Wie erfolgt die Mengenbestimmung bei der Jahres-Statistik-Meldung für zurückgenommene Altgeräte?
- Wer kann unabhängiger Sachverständiger sein?