Fragen und Antworten

Wer kann unabhängiger Sachverständiger sein?

Die stiftung ear ist insbesondere berechtigt, die Mengenmeldungen der monatlich in Verkehr gebrachten Geräte durch einen vom Hersteller zu wählenden unabhängigen Sachverständigen bestätigen zu lassen (§ 13 Abs. 3 S. 5 ElektroG).

Unabhängige Sachverständige sind Personen, die aufgrund ihrer besonderen Sachkunde in der Lage sind zu bestätigen, dass die von dem Hersteller gegenüber der Gemeinsamen Stelle gemachten Angaben der Realität entsprechen und deren Stellung bzw. Beziehung zum Hersteller eine wahrheitsgemäße, objektive Aussage erwarten lässt.

Als unabhängiger Sachverständiger kommen danach Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Umweltgutachter oder Sachverständige für Elektrogeräteentsorgung in Betracht.