Fragen und Antworten

Welcher Sammelgruppe und welcher Geräteart sind Wäschetrockner mit Wärmepumpentechnologie zuzuordnen?

Die Industrie verstärkt die Einführung energiesparender Technologien auch im Bereich der Haushaltsgeräte. Eine solche neue Technik ist Bestandteil der Wärmepumpentrockner; diese enthalten in einem hermetisch geschlossenen Kreislauf Öl und Kältemittel. Die aktuell eingesetzten, herstellerspezifischen Kältemittel für Wärmepumpentrockner (R134a bzw. R407c) können, wenn sie unkontrolliert in die Umwelt gelangen, zur Klimaerwärmung beitragen.

Um zu verhindern, dass klimaschädliche Substanzen in die Atmosphäre gelangen, ist es notwendig, eine fachgerechte Entsorgung der Wärmepumpentrockner sicherzustellen. Dies kann erfolgen wenn Kältemittel und Öl aus den entsprechenden Geräten in dafür geeigneten Anlagen entnommen werden. Nach heutigem Stand der Technik sind dies Recyclinganlagen für Kühl- und Gefriergeräte.

Um sicher zu stellen, dass Wärmepumpentrockner einer derartigen, fachgerechten Entsorgung zugeführt werden können, müssen sie bereits bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern richtig, das heißt in der Sammelgruppe 2 (Kühlgeräte), erfasst werden. Eine Registrierung und die entsprechenden Mengenmeldungen muss in der Geräteart „Kältegeräte, Klimageräte, Ölradiatoren für die Nutzung in privaten Haushalten“ erfolgen.