Was ist eine Abholanordnung bzw. eine Bereitstellungsanordnung?
Hat die stiftung ear im Rahmen der Abholkoordination einen Hersteller ermittelt, der zur Abholung eines von einem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers als voll gemeldeten Sammelbehältnisses und zur Bereitstellung eines leeren Behältnisses verpflichtet ist, so erlässt sie ihm gegenüber eine sog. Abholanordnung und eine sog. Bereitstellungsanordnung. Dabei handelt es sich um hoheitliche Anordnungen, aus denen erkennbar ist, wann und wo welches Behältnis abzuholen bzw. ein neues, leeres Behältnis bereitzustellen ist.
Da es sich bei den Abhol- und Bereitstellungsanordnungen der stiftung ear um Verwaltungsakte handelt, kann gegen sie der Verwaltungsrechtsweg beschritten werden. Ein behördliches Vorverfahren gibt es nicht, es kann unmittelbar Klage erhoben werden. Allerdings hat diese Klage keine „aufschiebende Wirkung“, das heißt, die Anordnungen sind trotz der Klageerhebung und unabhängig vom Verfahrensausgang zunächst zu befolgen.
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