Was ist die sog. Abholkoordination?
Besitzer von Altgeräten dürfen diese nicht gemeinsam mit dem üblichen Siedlungsabfall „wegwerfen“. Vielmehr haben die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, also die Kreise und kreisfreien Städte, Sammelstellen eingerichtet, an denen Altgeräte aus privaten Haushalten aus ihrem Gebiet angeliefert werden können. An diesen Sammelstellen werden Altgeräte in 5 verschiedenen Sammelgruppen in Behältnissen gesammelt. Ist ein solches Behältnis voll, meldet der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger dies der stiftung ear. Diese ermittelt sodann mithilfe einer wissenschaftlich anerkannten Berechnungsweise, welcher der bei ihr registrierten Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten aus privaten Haushalten (b2c-Geräte) zur Abholung des Behältnisses und zur Bereitstellung eines neuen, leeren Behältnisses verpflichtet ist.
Gegenüber diesem Hersteller erlässt die stiftung ear zwei behördliche Anordnungen, nämlich eine Abhol- und eine Bereitstellungsanordnung, aus denen für den Hersteller erkennbar ist, wo, wann, welches Behältnis abzuholen bzw. ein leeres Behältnis bereit zu stellen ist. Ist der Hersteller diesen Verpflichtungen nachgekommen, sendet der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger eine Erledigungsmitteilung an die stiftung ear. Der Hersteller sollte dann umgehend die tatsächlich abgeholte Altgerätemenge im ear-System melden.
Der so beschriebene Ablauf wird als „Abholkoordination“ bezeichnet. Nicht zur Abholkoordination gehört also die Rücknahmelogistik. Diese ist Sache des Herstellers und des regelmäßig durch diesen beauftragten Entsorgungsunternehmens.
Meldungen
- Gibt es Ausnahmen von der Abholkoordination für kleine und/oder nur regional aktive Hersteller?
- Was ist eine Abholanordnung bzw. eine Bereitstellungsanordnung?
- Wie berechnet sich die Abholverpflichtung eines Herstellers von b2c-Geräten und auf welche Faktoren kommt es dabei an?
- Was muss ein Hersteller sicherstellen, um Abhol- und Bereitstellungsanordnungen nachkommen zu können?
- Was geschieht, wenn Abholanordnungen nicht fristgerecht befolgt werden?
- Was ist der Absatzanteil und wo wird er relevant?
- Können Hersteller Altgeräte von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern übernehmen und als Eigenrücknahme anrechnen lassen?
- Ab wann kann ein Hersteller nach seinem Marktaustritt sichergehen, keine Abhol- und Bereitstellungsanordnungen mehr zu erhalten?
- Was ist der Abholcode?
- Was sind Sammelgruppen und welche gibt es?
- Welcher Sammelgruppe und welcher Geräteart sind Wäschetrockner mit Wärmepumpentechnologie zuzuordnen?
- Wie erfolgt die Ausnahme einzelner Sammelgruppen von der Abholkoordination?
- Was ist zu tun, wenn versehentlich eine Vollmeldung ausgelöst wurde?
- Welche Anforderungen an Übergabestellen gibt es?
- Welche Mengenmeldungen gibt es und wann müssen sie abgegeben werden?
- Wie erkenne ich, dass meine Mengenmeldungen auch wirklich im ear-System gespeichert wurden?
- Wie werden Mengenmeldungen abgegeben?
- Wie erfolgt die Mengenbestimmung bei der Jahres-Statistik-Meldung für zurückgenommene Altgeräte?
- Wer kann unabhängiger Sachverständiger sein?