Fragen und Antworten

Was ist die sog. Abholkoordination?

Besitzer von Altgeräten dürfen diese nicht gemeinsam mit dem üblichen Siedlungsabfall „wegwerfen“. Vielmehr haben die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, also die Kreise und kreisfreien Städte, Sammelstellen eingerichtet, an denen Altgeräte aus privaten Haushalten aus ihrem Gebiet angeliefert werden können. An diesen Sammelstellen werden Altgeräte in 5 verschiedenen Sammelgruppen in Behältnissen gesammelt. Ist ein solches Behältnis voll, meldet der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger dies der stiftung ear. Diese ermittelt sodann mithilfe einer wissenschaftlich anerkannten Berechnungsweise, welcher der bei ihr registrierten Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten aus privaten Haushalten (b2c-Geräte) zur Abholung des Behältnisses und zur Bereitstellung eines neuen, leeren Behältnisses verpflichtet ist.

Gegenüber diesem Hersteller erlässt die stiftung ear zwei behördliche Anordnungen, nämlich eine Abhol- und eine Bereitstellungsanordnung, aus denen für den Hersteller erkennbar ist, wo, wann, welches Behältnis abzuholen bzw. ein leeres Behältnis bereit zu stellen ist. Ist der Hersteller diesen Verpflichtungen nachgekommen, sendet der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger eine Erledigungsmitteilung an die stiftung ear. Der Hersteller sollte dann umgehend die tatsächlich abgeholte Altgerätemenge im ear-System melden.

Der so beschriebene Ablauf wird als „Abholkoordination“ bezeichnet. Nicht zur Abholkoordination gehört also die Rücknahmelogistik. Diese ist Sache des Herstellers und des regelmäßig durch diesen beauftragten Entsorgungsunternehmens.