Fragen und Antworten

Welche Kosten fallen bei der stiftung ear an?

Die stiftung ear erhebt Gebühren und Auslagen nach Maßgabe einer Kostenverordnung, die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit am 06. Juli 2005 erlassen und zuletzt zum 30.12.2011 geändert wurde (ElektroGKostV). In Anhang 1 zur ElektroGKostV sind die gebührenpflichtigen Tatbestände und die jeweilige Gebührenhöhe festgelegt. Die Gebühren und Auslagen decken ausschließlich die Kosten der stiftung ear. Kosten für Rücknahme, Verwertung und Entsorgung sind darin nicht enthalten. Diese Aufgaben obliegen den Herstellern, die diese in eigener Verantwortung erfüllen. Gebührenpflichtig sind nach weiterer Maßgabe der ElektroGKostV vor allem die Registrierung, Bereitstellungsanordnungen sowie Abholanordnungen. Die im jeweiligen Einzelfall entstandenen Gebühren setzt die stiftung ear durch einen Gebührenbescheid fest.