Warum muss die Zahlung von Gebühren über ein deutsches Konto abgewickelt werden?
Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung erfolgt die Abwicklung der Zahlung der bei der stiftung ear entstehenden Gebühren nur über das Einzugsermächtigungsverfahren oder das Abbuchungsauftragsverfahren. Da diese Verfahren nur zu Lasten deutscher Girokonten möglich sind, ist als zu belastendes Konto im ear-System ein deutsches Girokonto anzugeben. Verfügt ein Hersteller nicht über ein deutsches Konto, besteht die Möglichkeit, einen in Deutschland ansässigen Bevollmächtigten zu benennen, der für das registrierungspflichtige Unternehmen ein deutsches Konto zur Verfügung stellt.