Wie erfolgt die Veröffentlichung registrierter Hersteller nach § 14 Abs. 2 S. 2 ElektroG?
Die Veröffentlichung der registrierten Hersteller erfolgt über die ear-Homepage unter der Adresse https://www.system.stiftung-ear.de/verzeichnis/. Dort kann nach verschiedenen Suchbegriffen recherchiert und das Suchergebnis ausgedruckt und als E-Mail in verarbeitbarer Form versandt werden.
Hersteller
- Wer ist Hersteller im Sinne des ElektroG?
- Welche Verpflichtungen ergeben sich für einen Hersteller von b2c-Geräten aus dem ElektroG, die in den Zuständigkeitsbereich der stiftung ear fallen?
- Kann ein Hersteller seine Verpflichtungen zur Rücknahme, Behandlung und Verwertung auch durch Dritte erfüllen lassen?
- Ist ein bloßer Assembler registrierungspflichtig?
- Ist ein Exporteur registrierungspflichtig und -fähig nach dem ElektroG?
- Wann ist ein Importeur Hersteller im Sinne des ElektroG?
- Ist ein sog. Original Equipment Manufacturer (OEM) registrierungspflichtig?
- Wann ist ein Werbemittellieferant Hersteller im Sinne des ElektroG?
- Gilt das ElektroG auch für Vertreiber?
- Was ist unter „in Verkehr bringen“ im Sinne des ElektroG zu verstehen?
- Gibt es eine Kleinstmengenregelung?
- Gibt es, außer den FAQ’s und Dokumenten der stiftung ear, weitere Handlungshilfen für Hersteller?