Wer ist Hersteller im Sinne des ElektroG?
Hersteller nach dem ElektroG ist derjenige, der gewerbsmäßig
a) Geräte unter seinem Markennamen herstellt und erstmals in Deutschland in Verkehr bringt (§ 3 Abs. 11 Nr. 1 ElektroG: Produzent),
b) Geräte anderer Anbieter unter dem Markennamen seines Unternehmens weiterverkauft, wobei der Weiterverkäufer nicht als Hersteller anzusehen ist, sofern der Markenname des Herstellers gemäß § 3 Abs. 11 Nr. 1 ElektroG auf dem Gerät erscheint (§ 3 Abs. 11 Nr. 2 ElektroG),
c) Geräte erstmals nach Deutschland einführt und hier in Verkehr bringt (§ 3 Abs. 11 Nr. 3 Alt. 1 ElektroG: Importeur),
d) Geräte in einen anderen EU-Mitgliedstaat ausführt und dort unmittelbar an einen Nutzer abgibt (§ 3 Abs. 11 Nr. 3 Alt. 2 ElektroG: Exporteur) oder
e) schuldhaft neue Geräte nicht registrierter Hersteller zum Verkauf an Endnutzer anbietet (§ 3 Abs. 12 S. 2 ElektroG: Vertreiber).
Registrierungspflichtig ist ferner, wer Geräte mit Hilfe der Fernkommunikationstechnik unmittelbar an Nutzer in privaten Haushalten in einem anderen EU-Mitgliedstaat vertreibt (§§ 8, 6 Abs. 2 ElektroG: Fernabsatz-Vertreiber).
Jedes – auch ausländische – Unternehmen, das unter den Herstellerbegriff des ElektroG fällt, unterliegt der Registrierungspflicht bzw. kann die Registrierung beantragen.
Hersteller
- Welche Verpflichtungen ergeben sich für einen Hersteller von b2c-Geräten aus dem ElektroG, die in den Zuständigkeitsbereich der stiftung ear fallen?
- Kann ein Hersteller seine Verpflichtungen zur Rücknahme, Behandlung und Verwertung auch durch Dritte erfüllen lassen?
- Ist ein bloßer Assembler registrierungspflichtig?
- Ist ein Exporteur registrierungspflichtig und -fähig nach dem ElektroG?
- Wann ist ein Importeur Hersteller im Sinne des ElektroG?
- Ist ein sog. Original Equipment Manufacturer (OEM) registrierungspflichtig?
- Wann ist ein Werbemittellieferant Hersteller im Sinne des ElektroG?
- Gilt das ElektroG auch für Vertreiber?
- Was ist unter „in Verkehr bringen“ im Sinne des ElektroG zu verstehen?
- Gibt es eine Kleinstmengenregelung?
- Wie erfolgt die Veröffentlichung registrierter Hersteller nach § 14 Abs. 2 S. 2 ElektroG?
- Gibt es, außer den FAQ’s und Dokumenten der stiftung ear, weitere Handlungshilfen für Hersteller?