Gibt es, außer den FAQ’s und Dokumenten der stiftung ear, weitere Handlungshilfen für Hersteller?
Gibt es, außer den FAQ’s und Dokumenten der stiftung ear, weitere Handlungshilfen für Hersteller? Außer den auf den Seiten der stiftung ear zu Verfügung gestellten Informationen und Dokumenten gibt es insbesondere noch folgende weitere Handlungshilfen:
Hersteller
- Wer ist Hersteller im Sinne des ElektroG?
- Welche Verpflichtungen ergeben sich für einen Hersteller von b2c-Geräten aus dem ElektroG, die in den Zuständigkeitsbereich der stiftung ear fallen?
- Kann ein Hersteller seine Verpflichtungen zur Rücknahme, Behandlung und Verwertung auch durch Dritte erfüllen lassen?
- Ist ein bloßer Assembler registrierungspflichtig?
- Ist ein Exporteur registrierungspflichtig und -fähig nach dem ElektroG?
- Wann ist ein Importeur Hersteller im Sinne des ElektroG?
- Ist ein sog. Original Equipment Manufacturer (OEM) registrierungspflichtig?
- Wann ist ein Werbemittellieferant Hersteller im Sinne des ElektroG?
- Gilt das ElektroG auch für Vertreiber?
- Was ist unter „in Verkehr bringen“ im Sinne des ElektroG zu verstehen?
- Gibt es eine Kleinstmengenregelung?
- Wie erfolgt die Veröffentlichung registrierter Hersteller nach § 14 Abs. 2 S. 2 ElektroG?