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Wie lange muss der nachgewiesene Garantiebetrag erhalten bleiben?

Der Garantiebetrag muss so lange zur Verfügung stehen, bis die voraussichtliche mittlere Lebensdauer der Geräte, für die die Garantie nachgewiesen wurde, abgelaufen ist. Zur Vereinheitlichung der Rahmenbedingungen wurde durch die Regel setzenden Gremien der Produktbereiche der stiftung ear die voraussichtliche mittlere Lebensdauer je Geräteart in der Regel ear 02-003 (Daten zur Ermittlung der Garantiehöhe) festgelegt.

Nach dem Ablauf der voraussichtlichen mittleren Lebensdauer der betreffenden Geräte wird der entsprechende Garantiebetrag durch die stiftung ear freigegeben. In diesem Zeitpunkt steht fest, dass der Garantiefall für diese Geräte nicht eingetreten ist und nicht mehr eintreten kann, die Garantie also nicht mehr benötigt wird.