Was ist eine insolvenzsichere Garantie im Sinne des ElektroG?
Nach den gesetzlichen Vorgaben ist jeder Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten, die in privaten Haushalten genutzt werden können (b2c-Geräte) und die nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht wurden, verpflichtet, eine insolvenzsichere Garantie zur Sicherstellung der Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung dieser Geräte nachzuweisen. Der Nachweis einer insolvenzsicheren Garantie ist Registrierungsvoraussetzung. Weist der Hersteller keine insolvenzsichere Garantie nach, darf er nicht registriert werden.
Insolvenzsicher ist eine Garantie, wenn sie auch im Insolvenzfall des Herstellers eine Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung der Geräte gewährleistet, die Garantie also nicht in die Insolvenzmasse fällt.
Garantie
- Wann kommt es zu einer Verwertung der Garantie?
- Wie lange muss der nachgewiesene Garantiebetrag erhalten bleiben?
- Wie erfolgt die Inanspruchnahme aus der Garantie?
- Warum und wann muss die Garantie aktualisiert werden?
- Ist ein exportierender Hersteller zum Garantienachweis in Deutschland und im Zielland verpflichtet?