Fragen und Antworten

Warum und wann muss die Garantie aktualisiert werden?

Der geräteartbezogene Garantienachweis erfolgt nach § 6 Abs. 3 S. 1 ElektroG jährlich. Der Gültigkeitszeitraum einer Garantie beträgt damit längstens ein Jahr. Der Hersteller kann aber auch einen kürzeren Zeitraum wählen, wenn dies seinen Bedürfnissen entspricht. Grundlage für die Berechnung der erforderlichen Garantie ist die Menge an Geräten der jeweiligen Geräteart, die bis zum Ende des gewählten Garantiegültigkeitszeitraumes (=nächster Aktualisierungszeitpunkt) voraussichtlich in Verkehr gebracht werden wird (Registrierungsgrundmenge).

Stellt der Hersteller am Ende eines Garantiegültigkeitszeitraumes fest, dass er andere Mengen in Verkehr gebracht hat als  ursprünglich geschätzt, gilt Folgendes:

Unterschreitet die tatsächlich in Verkehr gebrachte Menge an Geräten (bezogen auf den Garantiegültigkeitszeitraum) die Registrierungsgrundmenge, so kann der Garantiebetrag herabgesetzt werden. Übersteigt die tatsächlich in Verkehr gebrachte Gerätemenge (bezogen auf den Garantiegültigkeitszeitraum) die Registrierungsgrundmenge, so muss der Garantiebetrag erhöht werden. In diesem Fall kann die stiftung ear den Hersteller auch auffordern, seine Garantie anzupassen. Soweit der Garantiebetrag nicht zeitnah hinreichend erhöht wird, kann die erteilte Registrierung auch widerrufen werden. Es ist auch während eines laufenden Garantiegültigkeitszeitraumes möglich, Garantiebeträge zu ändern. Stellt ein Hersteller weitere Registrierungsanträge für eine Geräteart und übersteigen die in Verkehr gebrachten Mengen zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits die Registrierungsgrundmenge, so ist die Erhöhung der Garantie während des Garantiegültigkeitszeitraumes sogar zwingend erforderlich.

Eine Änderung des Garantiebetrages erfolgt durch Übersendung der neuen, geänderten Garantieunterlagen an die stiftung ear und durch Erhöhung bzw. Senkung des Garantiebetrages im ear-System. Für eine derartige Änderung der Garantie fällt eine Gebühr nach Nr. 1.04.d des Gebührenverzeichnisses der ElektroGKostV an.